Islamrechtliche F&A
Islamrechtliche F&A Antwort auf eine Frage zu den kleinen und großen Sünden Von den Muslimen werden nach dem Willen Allahs, des Erhabenen, jene ins Höllenfeuer eintreten, deren große Sünden (al-kabāʾir) und schlechte Taten (as-saiyiʾāt) die kleinen Sünden (aṣ-ṣaġāʾir) und guten Taten (al-ḥasanāt) überwiegen. Was ist mit den kleinen Sünden gemeint? Und warum wurden sie nebst den guten Taten erwähnt, obwohl es sich hierbei um kleine Sünden handelt?
Islamrechtliche F&A Die Bedeutung von Fähigkeit (al-qudra) in den Vollzugsbedingungen des Kalifen Im Buch „Die islamische Persönlichkeit Teil 2“ wird auf Seite 33 (Deutsche Ausgabe, S. 56-57) als siebte Vollzugsbedingung für die Person des Kalifen erwähnt, dass er fähig sein muss, seine Aufgaben als Kalif zu erfüllen. Im weiteren Verlauf kam es zu folgender Aussage: Des Weiteren stellt es keine Vollzugsbedingung dar, dass der Kalif mutig oder mit einer besonderen Weitsicht belegt ist, die beim Betreuen der Bürgerangelegenheiten und dem Leiten ihrer Geschicke zum Tragen käme. Meine Frage hierzu lautet: Zählen diese Eigenschaften nicht ebenfalls zur Fähigkeit (qudra)?
Islamrechtliche F&A Beschränkt sich die Arbeit für die Errichtung des Kalifats auf die arabischen Länder? Im Namen Allahs, des Erbarmungsvollen, des Barmherzigen Aus der Serie der Antworten von Scheich ʿAṭāʾ ibn Ḫalīl Abū ar-Raštades amīrs von Hizb-ut-Tahrir, auf die Fragen der Besucher seiner Facebook-Seite / Rubrik fiqhī. Antwort auf eine Frage Beschränkt sich die Arbeit für die Errichtung des Kalifats auf die arabischen Länder? Frage:  As-salāmu ʿalaikum wa raḥmatullāhi wa barakātuh […]
Islamrechtliche F&A Diejenigen, welche die Partei verlassen haben, und die Verzögerung des Sieges! Der erste Teil meiner Frage: Die Partei verfolgt ihre Tätigkeit seit nunmehr 60 Jahren und hat diese Tätigkeit auch unter den schwierigsten Umständen fortgeführt. Selten war eine Gruppe solch schwierigen Umständen ausgesetzt wie Hizb-ut-Tahrir. Nicht alle Mitglieder sind imstande, dieser Verantwortung standzuhalten, weshalb einige von ihnen die Partei verlassen. Weshalb sucht man für sie, unter Berücksichtigung ihrer Umstände, nicht nach Entschuldigungen, statt eine „nicht ruhige Haltung“ ihnen gegenüber einzunehmen? Der zweite Teil meiner Frage: Lässt sich aus der langjährigen Tätigkeit der Partei und der Tatsache, dass sie ihr Ziel trotz dessen nicht erreichen konnte, nicht eine mangelnde Effektivität bei der Suche nach Unterstützung (ṭalab an-nuṣra) ableiten?
Islamrechtliche F&A Die zakāt und die Schulden des Vater und des Sohnes Ich habe eine Frage bezüglich zakāt und Schulden und hoffe, dass du die Zeit findest, mir meine Frage zu beantworten: Mein Vater hat viele Schulden. Heute ist es zur Gewohnheit geworden, dass man zwischen dem Vermögen bzw. den Schulden, die der Vater oder der Sohn hat, nicht unterscheidet. Das bedeutet, dass seine Schulden automatisch die meinigen sind. Beide müssen wir daran arbeiten, sie zu begleichen. Wie sieht jedoch die Realität dessen im islamischen Recht aus, insbesondere hinsichtlich der zakāt auf das Vermögen? Gilt die Schuld nur für meinen Vater, sodass nur er keine zakāt zu entrichten hat, oder sind ich und er diesbezüglich gleichgestellt?
Islamrechtliche F&A Besessenheit vom Teufel, Neid und böser Blick In unseren Ländern haben sich Krankheiten sehr verbreitet, die man Besessenheit vom Teufel (mass) nennt, manche nennt man böser Blick (ʿain) und andere Zauberei bzw. Magie (siḥr). Ist Magie damit verbunden, dass der ğinn in den menschlichen Körper eintritt? Hat sie eine Wirkung? Ist ihre Behandlung mit der islamrechtlichen ruqya (Das Streben nach Heilung und Läuterung durch das Vortragen von Bittgebeten und Versen aus dem Koran) richtig oder Gaukelei? Wir bitten euch um Aufklärung, möge Allah (t) es euch reichlich vergelten!
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