Islamrechtliche F&A
Islamrechtliche F&A Antworten auf Fragen 1.Rechtschaffenheit bei Kalifen, 2.Strafen im Diesseits heben Sünden im Jenseits auf, 3.Zuhilfenahme der Ungläubigen Frage: Im Dossier „Eliminierung der Staubspuren“ ist bezüglich des Herrschaftsusurpators, der die Macht mit Gewalt an sich gerissen hat, folgender Rechtsspruch ergangen: Der Rechtsspruch bezüglich der Herrschaftsusurpation ist der, dass der Usurpator (muġtaṣib) so lange mit Waffengewalt bekämpft wird, bis er abgesetzt oder getötet wird.
Islamrechtliche F&A A) Die Entsorgung von Unrechtsvermögen, B) Der Betrug bei der Ware Fragen: In deiner Antwort an den Bruder, der nach den Aktien fragte, führtest du aus: Beauftragtest du deine nichtmuslimische Mutter mit dem Verkauf der Aktien, nachdem eine gewisse Zeitspanne seit deiner Kenntnis von deren Verbot vergangen war, so musst du deine Aktiengewinne aus dieser Zeit loswerden, indem du sie für ein gemeinschaftliches Interesse der Muslime ausgibst. Was ist der Beleg dafür, dass er sie für ein gemeinschaftliches Interesse der Muslime ausgeben muss, wo er doch islamrechtlich gar nicht der Eigentümer dieses Vermögens ist?
Islamrechtliche F&A Der Rechtsspruch bezüglich der Folgen aus den Finanzhandlungen von Nichtmuslimen vor ihrer Konversion zum Islam Frage: Meine Frage betrifft die Wirtschaft, wo ich eine Klärung bezüglich dem Handel mit Aktien benötige: Hier der Ablauf: Als ich klein war (unter 10 Jahre, das ist fast 20 Jahre her) schenkte mir meine Mutter einige Aktien und trug sie in einer Bank in meinem Namen ein. Diese Aktien sind im Wert gestiegen, und im Jahr 2015 verkaufte meine Mutter die Aktien für mich in meinem Namen und gab mir das Geld.
Islamrechtliche F&A Rechtssprüche bezüglich der zakāt Unser ehrenwerter Scheich. Einen freundlichen, von Allah gesegneten Gruß. As-salāmu ʿalaikum. Meine Frage betrifft die Vermögensschwelle (niṣāb) für die Entrichtung der zakāt auf Handelsware. Im Buch „Finanzen im Staate des Kalifats“ wird auf Seite 195 (arab. Ausgabe) gesagt, dass die Vermögensschwelle (niṣāb) für die Entrichtung der zakāt bei 200 Dirham Silber liegt, also bei 595 Gramm, bzw. bei 20 Dinar Gold, was 85 Gramm entspricht.
Islamrechtliche F&A Serie von Fragen, die an den Gelehrten Sheikh Ata Bin Khalil Abu Al-Rashtah, Amir von Hizb ut Tahrir, gestellt wurden. Ist es für Frauen erlaubt, alleine - also ohne Mahram oder Ehemann - bei einem männlichen Fahrlehrer mitzufahren, um das Autofahren zu erlernen, unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es sich beim Fahrzeug um ein öffentliches und nicht um ein privates Auto handelt? Benötigt die Frau hierfür einen Mahram?
Islamrechtliche F&A Darlehen von Fremdstaaten Assalamu Alaikum geehrter Sheikh, möge Allah dich durch den Islam ehren und den Islam durch dich ehren. Ich bete zu Allah unter denjenigen zu sein, die dir den Gehorsamseid für das Kalifat gemäß der Methode des Prophetentums leisten. Ich habe eine Frage bezüglich der Kreditaufnahme von Fremdstaaten und internationalen Bankinstituten, wobei im Buch „Funds in the Khilafah State“ steht, dass es durch die Shari’a verboten ist, da eine solche Kreditaufnahme nicht ohne Wucherzins oder andere wucherhafte Konditionen möglich ist.
Islamrechtliche F&A Ist die Arbeit für die Errichtung des Islamischen Staates ausschließlich auf die arabischen Länder beschränkt? Das Tragen der islamischen daʿwa und der politische Kampf finden in jener Gesellschaft statt, die die Partei als Aktionsgebiet (arab. mağāl) definiert hat. Hizb-ut-Tahrir betrachtet die gesamte islamische Welt als eine einzige Gesellschaft, denn die essentielle Frage, um die es geht, ist (in allen Ländern) ein und dieselbe, nämlich die des Islam.
Islamrechtliche F&A Die Bedeutung von Mantiq al-Ihsas und Ihsas Frage: Assalamu Alaikum Wa Rahmatullahi Wa Barakaatuhu Verehrter Gelehrter, unser Sheikh, Amir Ata bin Khalil Abu Rashtah! Ich habe eine offene Frage zu dem Buch At-Takattul al-Hizbi. Es wird der Begriff aufrichtig (mukhlis) in folgender Textstelle verwendet: „Selbst wenn er nicht aufrichtig sein wollte, vermag er es nicht." Was bedeutet dies? Ebenso bitte ich um die Verdeutlichung der Bedeutung von Empfindungslogik (Mantiq al-Ihsas) und von denkbetontem Empfinden (Ihsas fikri). Besten Dank und möge Allah es euch mit dem Kalifat in eurer Wirkungszeit vergelten - mit dir als Imam. Amin! Muhammad Dhuha aus Indonesien. Wassalamu Aleikum wa Rahmatullahi wa Barakatuhu.
Islamrechtliche F&A Die islamrechtliche Methode zur Errichtung des Kalifats und der Herrscher, der die Macht an sich gerissen hat (as-sulṭān al-mutaġallib) – Frage & Antwort vom Amir In verschiedenen Internetforen kursieren einige Kommentare über Hizb-ut-Tahrir mit der Aussage, er habe „ṭalab an-nuṣra" (die Unterstützungsforderung von machtvollen Personen) als Methode zur Errichtung des Kalifats bestimmt und halte daran fest, ohne eine andere islamrechtliche Methode anzuerkennen, obgleich es sie durchaus gebe.
Islamrechtliche F&A Zulässigkeit der Annahme eines Geschenkes von einer Person, die ihr Geld auf verbotene Art erwarb – Frage & Antwort vom Amir Ist es zulässig, Geschenke von jemandem anzunehmen, der sein Geld durch verbotene Tätigkeiten erwarb, wie z.B. durch Glückspiel, Zinsgeschäfte, Versicherungen oder den Verkauf von Wein? Ist es für seine Familie zulässig, dessen Unterhaltszahlungen von diesem Geld anzunehmen, das er auf verbotenem Weg erwarb?
Islamrechtliche F&A Aus der Webseite des Amir von Hizb-ut-Tahrir Im Buch „Konzeptionen" auf S. 36 (arab. Ausgabe) steht, dass die Strafen islamrechtlich begründet werden. Wir wissen aber, dass die Hudűd -Strafen (von Gott festgelegte Strafen für gewisse Vergehen) keinen Rechtsgrund besitzen. Sie dürfen weder erhöht noch reduziert werden, auch darf man daraus keine Analogien (zu anderen Strafen) ziehen. Nun scheint es hier einen Widerspruch zugeben. Wie ist das also zu verstehen? Wir bitten um einige Beispiele für die Rechtsgründe bei Strafen, wenn Sie so freundlich wären.
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