Grundlagen Die Meinung hanafitischer Gelehrter in Bezug auf das Ersuchen von Hilfe von den Ungläubigen im Krieg

„Es ist in Ordnung für die Muslime die Hilfe der Götzendiener im Kampf gegen andere Götzendiener zu ersuchen, solange die Herrschaft des Islam ihnen gegenüber dominant ist.“

Imam Muhammad, der Gefährte von Abu Hanifa – Allahs (t) Segen möge mit beiden sein – und Überlieferer seiner Rechtsschule sowie selbst Mujtahid, sagte:

ولا بأس بأن يستعين المسلمون بأهل الشرك على أهل الشرك إذا كان حكم الإسلام هو الظاهر عليهم

„Es ist in Ordnung für die Muslime die Hilfe der Götzendiener im Kampf gegen andere Götzendiener zu ersuchen, solange die Herrschaft des Islam ihnen gegenüber dominant ist.“[Siyar al-Kabir, 4:191]

Dies ist die maßgebende Meinung in der hanafitischen Rechtsschule. Imam Muhammad geht näher auf den Hukm des Ersuchens von Hilfe von den Ungläubigen im Krieg ein. Er betont, dass Hilfe eingeholt werden kann, wenn die Herrschaft des Islam dominiert. Demnach ist das Hilfesuchen, wenn die Herrschaft des Islam nicht dominant ist, nicht erlaubt. Mit anderen Worten ist das Hilfesuchen nur unter strengen Bedingungen möglich. Wenn – und nur wenn – der Islam die Oberhand hat, ist es den Muslimen erlaubt, Nichtmuslime im Krieg zu benutzen. Wenn der Islam nicht die Oberhand hat, sondern die Ungläubigen dominieren, dann ist es nicht erlaubt.

Zwei Punkte müssen hier klargestellt werden. Erstens: die Dominanz des Islams ist an die Existenz der Stätte des Islam (Dar al-Islam) geknüpft, wo die Regeln des Islams (Schariʿa) angewendet werden und die Sicherheit des Landes durch die Autorität des Islams und der Muslime gewährleistet wird. Zweitens: das Hilfegesuch kann sich darin äußern, die nichtmuslimischen Bürger (Ahl al-Dhimma), die im Dar al-Islam leben, zu fragen, ob sie mit den Muslimen kämpfen möchten, oder die Nichtmuslime bieten selber an, an der Seite der Muslime zu kämpfen. In anderen Worten kann der Wunsch von beiden Seiten kommen. Unabhängig jedoch von welcher Seite das Ersuchen kommt, müssen die Nichtmuslime unter dem Kommando und der Führung der muslimischen Armee kämpfen.

Imam Muhammad geht auf einen Hadith über al-Zubayr ein, bei dem er nach Abessinien emigriert ist und dort unter dem Najashi gegen eine fremde Armee gekämpft hat. Einige argumentieren damit, dass es erlaubt sei unter einer nichtmuslimischen Armee zu kämpfen. Imam Muhammad entgegnet aber, dass die korrekte Interpretation dieses Hadithes ist, dass entweder Najashi zu jenem Zeitpunkt ein Muslim war oder die Muslime keine andere Wahl hatten, wie es durch einige Überlieferungen angedeutet wird. Er sagte:

هذا الحديث يستدل من يجوز قتال المسلمين مع المشركين تحت رايتهم، ولكن تأويل هذا من وجهين عندنا: أحدهما: أن النجاشي كان مسلما يومئذ، كما روي، فلهذا استحل الزبير القتال معه. والثاني: أنه لم يكن للمسلمين يومئذ ملجأ غيره

„Dieser Hadith deutet darauf hin, dass es für einen Muslim erlaubt ist, mit den Polytheisten unter ihrem Banner zu kämpfen, doch es gibt zwei Erklärungen dafür. Erstens: Der Negus war an diesem Tag ein Muslim, wie überliefert, so dass al-Zubayr für ihn kämpfte. Zweitens: Die Muslime hatten keine Alternative zu jener Zeit.“ Deswegen ist dies ein Ausnahmefall, der nicht verallgemeinert werden kann.

Shams al-Aʾimma Abu Bakr Muhammad ibn Abi Sahl al-Sarakhsi, einer der frühen Hanafi-Gelehrten, geht in al-Siyar al-Kabir näher auf die oben genannte Position der hanafitischen Rechtsschule ein. Er merkt an, dass der Prophet (s) die Hilfe der Juden von Bani Qaynuqa gegen Banu Quraydha erbat und es einigen Ungläubigen erlaubte, mit den Muslimen in den Kampf zu ziehen, so wie er (s) es in Safwan in Hunain und in Taʾif tat. Er erklärt, dass die Taten des Gesandten (s) darauf hindeuten, dass er die Ungläubigen als Instrumente sah, um einen Nutzen für die Muslime zu gewinnen. Auch macht er deutlich, dass der Prophet (s) es den Ungläubigen in anderen Fällen verwehrte, an der Seite der Muslime zu kämpfen, zum Beispiel als die Juden zusammen mit Abdullah ibn Ubayy zur Schlacht von Uhud kamen und der Prophet (s) ihnen befahl zurückzukehren mit den Worten:

إنا لا نستعين بمن ليس على ديننا

Wir lassen uns von niemandem helfen, der nicht von unserem Din ist.

Al-Sarakhsi merkt an, dass diejenigen, die zurückgewiesen wurden, Ahl ul Manʿah, also eine beträchtliche Streitkraft, waren. In solchen Fällen ist es nicht erlaubt, mit ihnen zusammen zu kämpfen, da sie sich gegen die Muslime wenden und den Muslimen so einen verheerenden Schlag zufügen könnten. Dies gilt für den Fall, dass die Ungläubigen unter dem Banner und der Führung der Muslime kämpfen möchten. Der Fall, dass die Ungläubigen eine beträchtliche Streitkraft aufweisen und unter ihrem eigenen Banner und ihrer eigenen Führung mit den Muslimen kämpfen, ist jedoch absolut verboten (Sharh al-Siyar al-Kabir, 4:191-3).

Al-Sarakhsi behandelte dieses Thema auch in seinem Fiqh-Meisterwerk al-Mabsut (24-23:10). Auch hier erwähnt er einige Fälle, in denen der Prophet (s) das Angebot der Ungläubigen ablehnte, auf seiner Seite zu kämpfen, und einige Fälle, in denen er (s) es ihnen erlaubte. Er merkt an, dass es auf die Stärke der Ungläubigen ankommt und darauf, ob sie für die Muslime kämpfen oder für sich selbst. Wenn sie als Individuen kämpfen, die keine große Schlagkraft bilden, ist es ihnen erlaubt, da sie den Muslimen damit helfen und keine Bedrohung darstellen. Wenn sie jedoch als eigenständige Einheit unter ihrem eigenen Banner agieren möchten, so ist es ihnen nicht erlaubt, da sie eine potentielle Bedrohung darstellen. Al-Sarakshi zitiert den Hadith, in dem der Prophet (s) den jüdischen Verbündeten von Abdullah ibn Ubay bei Uhud befahl zurückzukehren und fasst den Hukm folgendermaßen zusammen:

تأويله أنهم كانوا متعززين في أنفسهم لا يقاتلون تحت راية المسلمين، وعندنا إنما يستعين بهم إذا كانوا يقاتلون تحت راية المسلمين، فأما إذا انفردوا براية أنفسهم فلا يستعان بهم، وهو تأويل ما روي عن النبي صلى الله عليه وسلم أنه قال: «لا تستضيئوا بنار المشركين» ، وقال صلى الله عليه وسلم«أنا بريء من كل مسلم مع مشرك» يعني: إذا كان المسلم تحت راية المشركين

„Das korrekte Verständnis dieses Hadithes ist, dass sie eine erhebliche Streitkraft aufwiesen und nicht unter dem Banner der Muslime kämpfen wollten. Wir ersuchen nur ihre Hilfe, wenn sie unter dem Banner der Muslime kämpfen. Wenn sie aber unter ihrem eigenen Banner kämpfen wollen, dann ersuchen wir ihre Hilfe nicht. Dies ist auch die korrekte Interpretation der Aussage des Propheten (s):

«لا تستضيئوا بنار المشركين»

Sucht nicht nach dem Licht im Feuer der Götzendiener.[Ahmad]

Und seiner (s) Aussage:

«أنا بريء من كل مسلم مع مشرك»

Ich sage mich los von jedem Muslim, der zusammen mit einem Götzendiener kämpft.

Dies ist die allgemeine Meinung der hanafitischen Rechtsgelehrten zu dieser Angelegenheit. Die folgenden Zitate zeigen, dass dies sowohl von früheren als auch von späteren Rechtsgelehrten so betrachtet wurde. Abu Bakr al-Jassas sagt in seinem Werk Ahkam al Quran:

وقال أصحابنا: لا بأس بالاستعانة بالمشركين على قتال غيرهم من المشركين إذا كانوا متى ظهروا كان حكم الإسلام هو الظاهر، فأما إذا كانوا لو ظهروا كان حكم الشرك هو الغالب فلا ينبغي للمسلمين أن يقاتلوا معهم

„Unsere Gefährten (die hanafitischen Rechtsgelehrten) sagten, dass es in Ordnung sei, die Hilfe der Götzendiener zu ersuchen, wenn man andere Götzendiener bekämpft und die Herrschaft des Islams dominant ist. Wenn die Herrschaft des Shirk dominant ist, sollten die Muslime nicht mit ihnen kämpfen.“ Alaa al-Din al-Kasani schrieb in seinem Werk Badaʾiʿ al Sanaʾiʿ:

ولا ينبغي للمسلمين أن يستعينوا بالكفار على قتال الكفار؛ لأنه لا يؤمن غدرهم، إذ العداوة الدينية تحملهم عليه، إلا إذا اضطروا إليهم

„Die Muslime sollten nicht die Hilfe der Ungläubigen ersuchen, wenn sie andere Ungläubige bekämpfen, außer im Falle dringender Notwendigkeit, denn es gibt keine Sicherheit vor ihrem Verrat. Ihre Feindschaft gegenüber dem Islam treibt sie zu solchem Verrat.“

Wir sehen, dass die Argumentation der hanafitischen Gelehrten, basierend auf den Beweisen, betont, dass die Muslime nicht unter den Einfluss der Ungläubigen geraten dürfen und nicht für ihre Machenschaften, ihren Schutz oder ihre Interessen ausgenutzt werden dürfen. Aus diesem Grund ist es uns nicht erlaubt, ihre Hilfe zu ersuchen oder ihnen zu erlauben mit uns zu kämpfen, außer wenn der Islam dominant ist und sie unter unserer Führung kämpfen. In diesem Fall kämpfen sie für unsere Interessen und es gibt nichts zu befürchten. Wenn dies nicht der Fall ist, dann würden wir ihren Interessen dienen und das Blut der Muslime könnte für die Ziele der Ungläubigen vergossen werden.

Diese Argumentation zeigt sich auch in der damit zusammenhängenden Frage nach der Hilfe der Ungläubigen gegen muslimische Rebellen. Ibn ul-Humam erwähnt in Fath al-Qadir (109:6), dass die Ahl al-Adl (diejenigen, die die legitime Autorität in den Augen der Schariʿa innehaben) auf die Ahl al-Dhimma im Kampf gegen Rebellen zurückgreifen können, solange der Kampf innerhalb des Dar al-Islam stattfindet. Wenn der Kampf sich jedoch in den Dar al-Kufr verlagert, so können sie nicht auf die Dienste der Ungläubigen zurückgreifen.

Es sollte noch erwähnt werden, dass der Prophet (s) hierbei in einigen Ahadith das Ersuchen von Hilfe von den Ungläubigen im Krieg explizit verbietet, wie beispielsweise der Hadith, der von Ahmad und An-Nasāʾī überliefert wird, in dem der Prophet (s) sagt:

«لا تستضيئوا بنار المشركين»

Sucht nicht nach dem Licht im Feuer der Götzendiener.[Ahmad]

In anderen Ahadith jedoch hat er (s) die Hilfe der Ungläubigen ersucht oder ihnen erlaubt, mit ihm zu kämpfen, denn das Verbot ist nicht absolut, sondern an Bedingungen geknüpft. Für die hanafitischen Gelehrten äußern sich diese Bedingungen in der Dominanz des Islams und der Unterordnung der ungläubigen Kämpfer unter unseren Banner und unsere Führung. Dies gilt auch nur für Individuen oder kleine Gruppen. In allen Fällen, in denen sie als eigenständige Einheit oder für ihr eigenes Interesse kämpfen, ist es nicht erlaubt, mit ihnen zusammen zu kämpfen.