Konzeptionen Die islamrechtliche Verpflichtung zur Gehorsamkeit gegenüber dem Befehlshaber

Gehorsamkeit (ṭāʿa) gegenüber einer Person bedeutet seine Anordnungen zu befolgen und sich ihnen (den Anordnungen) zu fügen. Der Befehlshaber (amīr) ist derjenige, der für bestimmte Angelegenheiten verantwortlich ist.

Gehorsamkeit (ṭāʿa) gegenüber einer Person bedeutet seine Anordnungen zu befolgen und sich ihnen (den Anordnungen) zu fügen. Der Befehlshaber (amīr) ist derjenige, der für bestimmte Angelegenheiten verantwortlich ist. Dies unabhängig davon, ob es sich um eine Angelegenheit der Allgemeinheit, wie im Falle der Angelegenheiten der Umma, oder um die Angelegenheiten spezifischer Personengruppen handelt, wie im Falle einer Gruppe von Leuten die sich zum Zweck einer bestimmten Angelegenheit zusammengeschlossen haben. Derjenige, der die Angelegenheiten der Muslime im Allgemeinen betreut, ist also ein Befehlshaber. Auch derjenige, der die Angelegenheiten einer organisierten Gruppe betreut, ist ein Befehlshaber. Und derjenige, der während einer Reise die Angelegenheiten der Reisenden organisiert, ist ebenfalls ein Befehlshaber.

Begriffe wie „Befehlshaber“, „Vorsitzender“ und „Führer“ können also synonym verwendet werden. Auch die Begriffe „Befehlsgewalt“, „Vorsitz“, und „Führung“ können synonym verwendet werden.

Der Befehlshaber (amīr) kann ein Herrscher (ḥākim) sein, wie im Falle des Führers der Gläubigen (amīr al-muʾminīn) oder Gouverneurs (amīr al-wilāya). Auch kann er eine nicht-herrschende Position innehaben, wie im Falle des Armeeführers, des Reiseführers oder des Vorsitzenden einer Gruppierung.

In der arabischen Sprache umfasst das Wort „Befehlshaber“ (amīr) also sowohl den Herrscher, als auch Verantwortungspositionen ohne Herrschaft.

So viel zu den Definitionen und verwendeten Terminologien. Die Gehorsamkeit (ṭāʿa) gegenüber dem Befehlshaber in einer spezifischen Angelegenheit ist für jeden verpflichtend, dem in einer Angelegenheit ein Befehlshaber übergeordnet ist. So ist es für alle Menschen, die unter der Führung (imāra) des Führers der Gläubigen (amīr al-muʾminīn) leben, verpflichtend, ihm gegenüber gehorsam zu sein, ihm Folge zu leisten und seine Anordnungen durchzuführen. Auch haben die Soldaten hinsichtlich der Militärtätigkeit ihrem Armeeführer gegenüber Gehorsam zu sein, ihm Folge zu leisten und seine Anordnungen durchzuführen. Ebenso ist es für die Mitglieder einer Gruppierung, in Bezug auf die Arbeit der Gruppe, verpflichtend, dem Gruppenführer gegenüber gehorsam zu sein, ihm Folge zu leisten und seine Anordnungen durchzuführen.

Die Pflicht zur Gehorsamkeit gegenüber dem Befehlshaber geht eindeutig aus dem Qur’an und der Sunnah hervor. So sagt Allah, der Erhabene:

﴿يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا أَطِيعُوا اللَّهَ وَأَطِيعُوا الرَّسُولَ وَأُولِي الْأَمْرِ مِنكُمْ

O ihr, die ihr glaubt, gehorcht Allah und gehorcht dem Gesandten und denen, die unter euch Befehlsgewalt besitzen.[4:59]

Al-Buḫārī berichtet, dass Ibn ʿAbbās bezüglich dieses Verses sagte, dass dieser offenbart wurde, weil ʿAbdallāh bin Ḥuḏaifa bin Qais bin ʿAdī vom Gesandten Allahs (s) auf eine Militärexpedition geschickt wurde. At-Tirmidhī klassifizierte diesen Bericht als „ḥasan ġarīb“. Aḥmad ibn Ḥanbal berichtet folgende Tradierung über ʿAlī ibn Abī Tālib:

„Der Gesandte Allahs (s) entsandte eine Truppe unter der Führung eines Mannes von den anṣār. Als sie abreisten, wurde er (der Führer) wütend und sprach zu ihnen:

‚Hat euch der Gesandte Allahs (s) nicht befohlen, mir zu gehorchen?‘, sie antworteten: ‚Ja!‘ Da sprach er zu ihnen:

‚Sammelt etwas Holz‘, woraufhin er mit dem Holz ein Feuer entfachte. Dann sagte er: ‚Nun betretet das Feuer!‘ Einige von ihnen waren kurz davor, das Feuer zu betreten, als ein junger Mann sagte:

‚Gerade erst habt ihr euch dem Gesandten genähert, um dem Feuer zu entkommen. So kehrt zurück zum Gesandten, und wenn er euch befiehlt das Feuer zu betreten, so betretet es.‘

Als sie zum Gesandten (s) zurückkehrten, erzählten sie ihm was geschah, woraufhin er sprach:

«لَوْ دَخَلْتُمُوهَا مَا خَرَجْتُمْ مِنْهَا أَبَدًا، إِنَّمَا الطَّاعَةُ فِي الْمَعْرُوف»

„Hättet ihr es (das Feuer) betreten, so hättet ihr es niemals mehr verlassen. Die Gehorsamkeit gilt nur im Guten.“[Buḫārī; Muslim]

Die Aufforderung zur Gehorsamkeit erfolgte in den Offenbarungstexten in absoluter Form (muṭlaq), ohne Einschränkungen in Hinblick auf den Befehlshaber oder die Angelegenheit. Die Gehorsamkeit gegenüber dem Befehlshaber ist verpflichtend, selbst wenn dieser ungerecht ist, falsch urteilt, fehlerhaft handelt oder unrechtmäßig Eigentum an sich reißt. Dies lässt sich durch zahlreiche starke Überlieferungen belegen. Die einzige Einschränkung in Bezug auf die Gehorsamkeit, die den Offenbarungstexten zu entnehmen ist, ist, wenn der Befehlshaber eine Sünde befiehlt oder in den Unglauben fällt.

Abū Dāwūd berichtet über ʿAbdallāh ibn ʿUmar, dass der Gesandte Allahs (s) sprach:

«السَّمْعُ وَالطَّاعَةُ عَلَى الْمَرْءِ الْمُسْلِمِ فِيمَا أَحَبَّ وَكَرِهَ، مَا لَمْ يُؤْمَرْ بِمَعْصِيَةٍ، فَإِذَا أُمِرَ بِمَعْصِيَةٍ فَلَا سَمْعَ وَلَا طَاعَة»

„Der Muslim muss, ob es ihm gefällt oder nicht, hören und gehorchen, solange ihm nicht die Sünde anbefohlen wird. Wird ihm die Sünde anbefohlen, so gibt es kein Hören und Gehorchen.“[Buḫārī; Muslim]

ʿUbāda ibn aṣ-Ṣāmit sagte: „Wir gaben dem Gesandten Allahs (s) unseren Treueid. Zu den Bedingungen des Treueids zählte: das Hören und Gehorchen gegenüber den Befehlshabern, sowohl wenn wir engagiert, als auch wenn wir müde sind, in Zeiten der Leichte wie in Zeiten der Schwere, selbst wenn wir unserer Rechte beraubt werden und ohne darüber zu diskutieren, die Befehlshaberschaft auf eine mehr geeignete Person zu übertragen.“

Der Prophet (s) sprach:

‎«إِلَّا أَنْ تَرَوْا كُفْرًا بَوَاحًا، عِنْدَكُمْ فِيهِ مِنَ اللهِ بُرْهَان»

„Außer wenn ihr einen klaren Unglauben seht, für den ihr einen klaren Beleg von Allah habt.“[Buḫārī, Muslim]

Ferner berichtet al-Buḫārī über Ibn ʿAbbās, dass der Gesandte (s) sprach:

‎«مَنْ رَأَى مِنْ أَمِيرِهِ شَيْئًا يَكْرَهُهُ فَلْيَصْبِرْ عَلَيْهِ، فَإِنَّهُ مَنْ فَارَقَ الْجَمَاعَةَ شِبْرًا فَمَاتَ، إِلاَّ مَاتَ مِيتَةً جَاهِلِيَّ»

„Wer etwas an seinem Befehlshaber sieht, was ihm missfällt, der soll geduldig sein, denn wer auch immer sich auch nur eine Handspanne von der Gemeinschaft entfernt und stirbt, der stirbt einen Tod der ǧāhilīya“

In einer weiteren Überlieferung, von Ḥuḏaifa bin al-Yamān tradiert, sprach der Gesandte Allahs (s):

‎«تَسْمَعُ وَتُطِيعُ لِلأَمِيرِ وَإِنْ ضُرِبَ ظَهْرُكَ وَأُخِذَ مَالُكَ»

„Hört und gehorcht, selbst wenn er (der Befehlshaber) euren Rücken auspeitscht und sich an eurem Eigentum vergreift.“

Dann wiederholte er (s):

‎«فَاسْمَعْ وَأَطِعْ»

„Ihr habt zu Hören und zu Gehorchen.“

Auch berichten al-Buḫārī und Muslim von Abū Huraira, dass dieser den Gesandten Allahs (s) sagen hörte:

‎«مَنْ أَطَاعَنِي فَقَدْ أَطَاعَ اللهَ، وَمَنْ عَصَانِي فَقَدْ عَصَى اللهَ، وَمَنْ أَطَاعَ أَمِيرِي فَقَدْ أَطَاعَنِي، وَمَنْ عَصَى أَمِيرِي فَقَدْ عَصَانِي»

„Wer mir gehorcht, der gehorcht Allah. Und wer sich mir widersetzt, der widersetzt sich Allah. Und wer meinen Befehlshabern gehorcht, der gehorcht mir. Und wer sich meinen Befehlshabern widersetzt, der widersetzt sich mir.“

Das Wort „Befehlshaber“ (amīr), das der Gesandte in dieser Tradierung verwendet, bezieht sich sowohl auf einen Befehlshaber mit Herrschertätigkeit, als auch auf einen Befehlshaber ohne herrschende Tätigkeit (wie im Falle von Reisen und Militärexpeditionen). Beleg dafür ist, dass der Gesandte Allahs sowohl herrschende Befehlshaber, als auch Befehlshaber ohne herrschende Tätigkeit einsetzte. So setzte er Muʿāḏ ibn Ǧabal als Befehlshaber über den Jemen, Ziyād bin Lābid und Al-ʿAlāʾ al-Ḥaḍramī über Hadramaut und Abū Musā al-Ashʿarī über Zubayd und ʿAdan ein. Auch setzte er Saʿd ibn Abī Waqqās als Führer einer Expedition nach Mekka ein. Zaid ibn Hāriṯa, Ǧaʿfar b. Abī Ṭālib und ʿAbdullāh ibn Rawāḥah wurden nacheinander von Muhammad (s) als Armeeführer bei der Schlacht von Muʾta eingesetzt. Der erwähnte Hadith bezieht sich sowohl auf die von Muhammad (s) als Regenten eingesetzten Befehlshaber, als auch auf die von ihm eingesetzten Befehlshaber ohne herrschende Tätigkeit. Die Gehorsamkeit gegenüber ihnen betrachtete der Prophet als Gehorsamkeit ihm gegenüber und die Gehorsamkeit ihm gegenüber betrachtete er als Gehorsamkeit gegenüber Allah (t).

All dies ist der Grund, weshalb Allah im Qur’an sagt:

﴿يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا أَطِيعُوا اللَّهَ وَأَطِيعُوا الرَّسُولَ وَأُولِي الْأَمْرِ مِنكُمْ

O ihr, die ihr glaubt, gehorcht Allah und gehorcht dem Gesandten und denen, die unter euch Befehlsgewalt besitzen.[4.59]

Der Befehl zur absoluten Gehorsamkeit gegenüber dem Befehlshaber schließt jedoch nicht aus, dass dieser für seine Handlungen von Allah, dem Gewaltigen, zur Rechenschaft gezogen wird. Auch bedeutet es nicht, dass die Muslime nicht dazu verpflichtet sind, diejenigen, die über sie die Befehlsgewalt innehaben, zur Rechenschaft zu ziehen. Allah hat uns auferlegt, die Befehlshaber zur Rechenschaft zu ziehen, wenn sie mit den Rechten der Leute falsch umgehen, ihren Verantwortungsbereichen nicht nachkommen können, die Ge- und Verbote Allahs übertreten oder mit etwas anderem regieren, als mit dem, was uns Allah (t) als Offenbarung herabgesandt hat. So berichtet Muslim über Um Salama, dass der Gesandte Allahs (s) sprach:

„Es werden Befehlshaber kommen und ihr werdet einige ihrer Taten gutheißen und andere (ihrer Taten) ablehnen. Wer ihre (Untaten) innerlich verabscheut, der ist frei von Schuld, und wer sie anprangert, der bleibt unversehrt (von Allahs Strafe). Wehe aber jenem, der ihnen in Zufriedenheit folgt.“

Da fragten sie: „Sollen wir sie nicht bekämpfen?“, woraufhin Muhammad (s) sprach:

‎«لاَ مَا صَلَّوْا»

„Nein, solange sie das Gebet aufrechterhalten.“

Von Abū Huraira wird überliefert, dass Muhammad (s) sagte:

‎«فَإِنْ أَمَرَ بِتَقْوَى اللَّهِ وَعَدَلَ، فَإِنَّ لَهُ بِذَلِكَ أَجْرًا، وَإِنْ قَالَ بِغَيْرِهِ، فَإِنَّ عَلَيْهِ مِنْهُ»

„Befiehlt er (der Imam) ihnen etwas mit Gerechtigkeit und herrscht er gerecht, so wird er dafür belohnt. Tut er das Gegenteil, so ist er dafür verantwortlich.“

Von Abū Saʿīd al-Ḫudrī wird berichtet, dass der Gesandte Allahs (s) sagte:

‎«مَنْ رَأَى مِنْكُمْ مُنْكَرًا فَلْيُغَيِّرْهُ بِيَدِهِ، فَإِنْ لَمْ يَسْتَطِعْ فَبِلِسَانِهِ، فَإِنْ لَمْ يَسْتَطِعْ فَبِقَلْبِهِ، وَذَلِكَ أَضْعَفُ الْإِيمَانِ»

„Wer von euch etwas Übles sieht, soll es mit eigener Hand ändern, und wenn er dies nicht vermag, so soll er es mit seiner Zunge verändern, und wenn er dies nicht kann, dann mit seinem Herzen, und dies ist die schwächste Form des Glaubens.“

Das Anprangern der Befehlshaber, seien sie in einer herrschenden Position, Befehlshaber der Armee oder Führer einer Gruppe, besteht aus dem Ausdiskutieren ihrer Taten mit ihnen, auf dass ihnen die Fehlerhaftigkeit in ihren Handlungen, Anordnungen und Entscheidungen bewusst wird. Die Befehlshaber müssen denjenigen, die sie anprangern, Gehör schenken und eine Diskussion über die angeprangerten Angelegenheiten zulassen. Kann man sie von der Fehlerhaftigkeit ihrer Handlungen überzeugen, so sind die Befehlshaber verpflichtet demgemäß zu handeln. Beharren die Befehlshaber jedoch auf ihrer Sichtweise, so sind sie verpflichtet die diesbezüglichen Belege darzulegen.

Nachdem der Befehlshaber seine Position denjenigen, die ihn anprangerten, umfassend dargelegt hat, haben diese seine dargelegte Ansicht anzunehmen. Dies ist notwendig, um das Einhalten der Gehorsamkeit und Disziplin zu gewährleisten und die Beständigkeit der Gruppe oder des Staates aufrechtzuerhalten.

Das Anprangern des Befehlshabers darf jedoch keinesfalls auf Basis der eigenen Neigungen oder Interessen erfolgen. Beleg dafür ist die Aussage des Erhabenen:

﴿فَإِن لَّمْ يَسْتَجِيبُوا لَكَ فَاعْلَمْ أَنَّمَا يَتَّبِعُونَ أَهْوَاءَهُمْ وَمَنْ أَضَلُّ مِمَّنِ اتَّبَعَ هَوَاهُ بِغَيْرِ هُدًى مِّنَ اللَّهِ إِنَّ اللَّهَ لَا يَهْدِي الْقَوْمَ الظَّالِمِينَ

Doch wenn sie dir keine Folge leisten, dann wisse, dass sie nur ihren eigenen Neigungen folgen. Und wer ist irrender als der, der ohne Führung Allahs seinen eigenen Neigungen folgt? Wahrlich, Allah leitet das ungerechte Volk nicht.[28.50]

Und ferner die Aussage des Erhabenen:

﴿‎وَلَا تُطِعْ مَنْ أَغْفَلْنَا قَلْبَهُ عَن ذِكْرِنَا وَاتَّبَعَ هَوَاهُ وَكَانَ أَمْرُهُ فُرُطًا

Und gehorche nicht dem, dessen Herz Wir achtlos für die Erinnerung an Uns machten, (und gehorche nicht dem,) der seinen Gelüsten folgt und kein Maß und Ziel kennt.[18:28]

Und die Aussage:

﴿‎فَأمَّا مِن طَغَىٰ وَءاثَرَ الحَيَوٰةَ الدُّنيَا فَإِنَّ الجَحِيمَ هِىَ المَأوَىٰ وَأَمَّا مَنْ خَافَ مَقَامَ رَبِّهِ وَنَهَى النَّفْسَ عَنِ الْهَوَىٰ فَإِنَّ الْجَنَّةَ هِيَ الْمَأْوَىٰ

Wer aber aufsässig war und das irdische Leben vorzog so wird wahrlich die Ǧahīm (seine) Herberge sein. Wer aber das Stehen vor seinem Herrn gefürchtet hatte und die eigne Seele von niederem Gelüst abhielt so wird das Paradies sicherlich (seine) Herberge sein.[79:37-41]

Verboten ist es:

1) Sich der Befehlsgewalt des Befehlshabers zu entziehen.

2) Mit ihm über seine Befehlsgewalt zu diskutieren.

3) Den Befehlshaber zu verraten oder den Schwur ihm gegenüber zu brechen.

Nun zu den Belegen:

Erstens: Beleg dafür, dass man sich der Befehlsgewalt des Befehlshabers nicht entziehen darf, ist die bei Muslim verzeichnete Überlieferung von ʿAbdallāh ibn ʿUmar, der den Gesandten Allahs (s) sagen hörte:

‎«من خلع يداً من طاعة لقي الله يوم القيامة ولا حجة ل»

„Wer sich eine Hand aus der Gehorsamspflicht entfernt, steht Allah am Jüngsten Tag ohne Argument gegenüber.“

Zweitens: Beleg dafür, dass es verboten ist, mit ihm über seine Befehlshaberschaft zu diskutieren, solange man keinen klaren Unglauben seinerseits sieht, ist die bereits zuvor erwähnte, bei al-Buḫārī und Muslim verzeichnete Überlieferung:

ʿUbāda ibn aṣ-Ṣāmit sagte: „Wir gaben dem Gesandten Allahs (s) unseren Treueid. Zu den Bedingungen des Treueids zählte: (…) und ohne darüber zu diskutieren, die Befehlshaberschaft auf eine mehr geeignete Person zu übertragen.

Der Prophet (s) sprach:

‎«إِلَّا أَنْ تَرَوْا كُفْرًا بَوَاحًا، عِنْدَكُمْ فِيهِ مِنَ اللهِ بُرْهَان»

„Außer wenn ihr einen klaren Unglauben seht, für den ihr einen klaren Beleg von Allah habt.“

Drittens: Der Verrat des Befehlshabers ist den Muslimen aufgrund der bei al-Buḫārī verzeichneten und über Abū Huraira tradierten Aussage von Muhammad (s) verboten:

«قَالَ اللَّهُ تَعَالَى ثَلاَثَةٌ أَنَا خَصْمُهُمْ يَوْمَ الْقِيَامَةِ رَجُلٌ أَعْطَى بِي ثُمَّ غَدَرَ»

„Allah der Erhabene sagt: ‚Am jüngsten Tag werde ich der Gegner dreier (Arten von Menschen) sein: Wer einen Vertrag in meinem Namen abschließt, und ihn dann bricht (…)‘“

Ebenfalls bei al-Buḫārī verzeichnet und über ʿAbdallāh ibn ʿAmr überliefert, heißt es in einer Aussage des Gesandten Allahs (s):

‎«أَرْبَعُ خِلاَلٍ مَنْ كُنَّ فِيهِ كَانَ مُنَافِقًا خَالِصًا مَنْ إِذَا حَدَّثَ كَذَبَ، وَإِذَا وَعَدَ أَخْلَفَ، وَإِذَا عَاهَدَ غَدَرَ وَإِذَا خَاصَمَ فَجَرَ، وَمَنْ كَانَتْ فِيهِ خَصْلَةٌ مِنْهُنَّ كَانَتْ فِيهِ خَصْلَةٌ مِنَ النِّفَاقِ حَتَّى يَدَعَهَا»

„Wer immer die folgenden vier Eigenschaften besitzt, ist ein reiner Heuchler: Wenn man ihm etwas anvertraut, verhält er sich untreu; Wenn er spricht, lügt er; Wenn er eine vertragliche Abmachung schließt, so erfüllt er sie nicht und wenn er streitet, benimmt er sich unverschämt. Wer nur eine dieser Eigenschaften besitzt, trägt solange eine heuchlerische Eigenschaft, bis er sie aufgibt.“

Was das Brechen des Schwurs dem Befehlshaber gegenüber angeht, so lässt sich als Beleg dafür die folgende Aussage des Erhabenen heranziehen:

﴿إِنَّ الَّذِينَ يُبَايِعُونَكَ إِنَّمَا يُبَايِعُونَ اللَّهَ يَدُ اللَّهِ فَوْقَ أَيْدِيهِمْ فَمَن نَّكَثَ فَإِنَّمَا يَنكُثُ عَلَىٰ نَفْسِهِ وَمَنْ أَوْفَىٰ بِمَا عَاهَدَ عَلَيْهُ اللَّهَ فَسَيُؤْتِيهِ أَجْرًا عَظِيمًا

Wahrlich, diejenigen, die dir die Treue schworen – sie schworen in der Tat nur Allah die Treue; die Hand Allahs ist über ihren Händen. Und wer daher den Eid bricht, bricht ihn zu seinem eigenen Schaden; dem aber, der das hält, wozu er sich Allah gegenüber verpflichtet hat, wird Er einen gewaltigen Lohn geben.[48:10]

Und ferner die Aussage des Erhabenen:

﴿‎وَأَوْفُوا بِعَهْدِ اللَّهِ إِذَا عَاهَدتُّمْ وَلَا تَنقُضُوا الْأَيْمَانَ بَعْدَ تَوْكِيدِهَا وَقَدْ جَعَلْتُمُ اللَّهَ عَلَيْكُمْ كَفِيلًا إِنَّ اللَّهَ يَعْلَمُ مَا تَفْعَلُونَ

Haltet den Bund mit Allah ein, wenn ihr einen Bund geschlossen habt; und brecht die Eide nicht nach ihrer Bekräftigung, wo ihr doch Allah zum Bürgen für euch gemacht habt. Wahrlich, Allah weiß, was ihr tut.[16:91]

Und auch der Vers:

﴿وَأَوْفُوا بِالْعَهْدِ إِنَّ الْعَهْدَ كَانَ مَسْئُولًا

Und haltet die Schwüre ein; denn über die Schwüre muss Rechenschaft abgelegt werden.[17:34]

In Anbetracht der zahlreichen Verse und Überlieferungen, die zur Gehorsamkeit gegenüber dem Befehlshaber auffordern, wird klar ersichtlich, dass die Gehorsamkeit gegenüber den Befehlshabern zu einer natürlichen Sache unter den Muslimen werden muss. Zusätzlich dazu ist die Gehorsamkeit und die Folgebereitschaft für eine disziplinierte und sichere Staats- und Gruppenstruktur absolut notwendig. Wenn es an Gehorsamkeit mangelt, dann wird zwangsläufig auch die Disziplin fehlen und die Unordnung überhand gewinnen, so dass schlussendlich das (Staats oder Gruppen)-Gebilde zusammenbricht.

﴿‎وَأَطِيعُوا اللَّهَ وَأَطِيعُوا الرَّسُولَ وَاحْذَرُوا فَإِن تَوَلَّيْتُمْ فَاعْلَمُوا أَنَّمَا عَلَىٰ رَسُولِنَا الْبَلَاغُ الْمُبِينُ

Und gehorcht Allah und gehorcht dem Gesandten und seid auf der Hut. Kehrt ihr euch jedoch von ihm ab, dann wisset, dass Unserem Gesandten nur die deutliche Verkündigung obliegt.[5:92]