Konzeptionen Das Gebieten des Rechten und Verbieten des Verwerflichen ist eine Pflicht, der wir nachzukommen haben

Einige behaupten: „Das Gebieten des Rechten und Verbieten des Verwerflichen ist keine Pflicht für uns, da wir uns vielmehr mit uns selbst beschäftigen sollten.“

Einige behaupten: „Das Gebieten des Rechten und Verbieten des Verwerflichen ist keine Pflicht für uns, da wir uns vielmehr mit uns selbst beschäftigen sollten.

Sie begründen diese Behauptung mit jenem Vers, in dem Allah (t) uns darüber informiert, dass wir von den Abgeirrten keinen Schaden zu fürchten haben. So sprach der Erhabene:

﴿يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا عَلَيْكُمْ أَنفُسَكُمْ ۖ لَا يَضُرُّكُم مَّن ضَلَّ إِذَا اهْتَدَيْتُمْ ۚ إِلَى اللَّهِ مَرْجِعُكُمْ جَمِيعًا فَيُنَبِّئُكُم بِمَا كُنتُمْ تَعْمَلُونَ

O die ihr glaubt, wacht über euch selbst! Wer abirrt, kann euch keinen Schaden zufügen, wenn ihr rechtgeleitet seid. Zu Allah wird eure aller Rückkehr sein, und dann wird Er kundtun, was ihr zu tun pflegtet.[5:105]

Diese Behauptung ist aus zweierlei Gesichtspunkten abzulehnen:

1. Gibt der erwähnte Vers eine solche Interpretation nicht her.

2. Auch andere Offenbarungstexte widersprechen dieser Interpretation.

Was den ersten Punkt anlangt, so lässt sich in Bezug auf den Vers Folgendes sagen:

Betrachtet man den Vers für sich genommen, so wird schnell klar, dass dieser eine solche Interpretation unmöglich macht. Hätten die Verfechter dieser Behauptung über den Vers tatsächlich nachgedacht, würden sie eine solche Behauptung niemals aufstellen. Allah (t) erklärt in diesem Vers, dass eine Person nur dann keinen Schaden von anderen zu befürchten hat, wenn sie selbst rechtgeleitet ist. So sprach der Erhabene:

﴿لَا يَضُرُّكُم مَّن ضَلَّ إِذَا اهْتَدَيْتُمْ

O die ihr glaubt, wacht über euch selbst! Wer abirrt, kann euch keinen Schaden zufügen, wenn ihr rechtgeleitet seid. Zu Allah wird eure aller Rückkehr sein, und dann wird Er kundtun, was ihr zu tun pflegtet.[5:105]

Dieser Vers informiert uns darüber, dass der Irrende nicht imstande ist uns zu schaden, wenn wir rechtgeleitet sind. Jedoch ist niemand rechtgeleitet, wenn er nicht das erfüllt, was ihm Allah (t) an Pflichten auferlegt hat. Zu den Dingen, die uns Allah (t) auferlegt hat, zählt, dass wir das Rechte gebieten und das Verwerfliche verbieten. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt wird zweifelsfrei auch nicht zu den Rechtgeleiteten zählen, da er nicht das erfüllt, was Allah (t) zur Pflicht erhoben hat. Dies ist die Ansicht der Prophetengefährten (möge Allah mit ihnen zufrieden sein), ihrer Nachkommen, der Koranexegesen (mufassirīn), sowie der zeitgenössischen und früheren Gelehrten.

Imam ibn Ǧarīr aṭ-Ṭabarī berichtet in seinem tafsīr von Ḥuḏaifa, dass dieser bezugnehmend auf den zuvor genannten Vers sagte:

«إذا أمرتم ونهيتم»

„Wenn ihr (das Rechte) gebietet und (das Verwerfliche) verbietet.“

Ferner berichtet aṭ-Ṭabarī von Saʿīd ibn al-Musaiyib, dass dieser sagte:

«إذا أمرت بالمعروف ، ونهيت عن المنكر ، لا يضرك من ضل إذا اهتديت»

„Wenn ihr das Rechte gebietet und das Verwerfliche verbietet, dann wird derjenige, der irregeleitet ist, euch, wenn ihr rechtgeleitet seid, keinen Schaden zufügen können.“

Imam Abū Bakr al-Ǧaṣṣāṣ sagte in seinem Kommentar zu diesem Vers:

«ومن الاهتداء اتباع أمر الله في أنفسنا وفي غيرنا ، فلا دلالة فيها إذا على سقوط فرض الأمر بالمعروف والنهي عن المنكر»

„Zu jenen, die rechtgeleitet sind, gehören diejenigen, die das Rechte gebieten und das Verwerfliche verbieten. Es gibt kein Indiz dafür, dass man das Rechte nicht zu gebieten und das Verwerfliche nicht zu verbieten hat.“[1]

Imam An-Nawawī sagte:

„Was die Aussage Allahs (t) anlangt:

﴿عَلَيْكُمْ أَنفُسَكُمْ ۖ لَا يَضُرُّكُم مَّن ضَلَّ إِذَا اهْتَدَيْتُمْ

Wacht über euch selbst! Wer abirrt, kann euch keinen Schaden zufügen, wenn ihr rechtgeleitet seid.[5:105]

So gibt es in Bezug auf diesen keine Meinungsverschiedenheiten. Die richtige Ansicht diesbezüglich ist: Wenn die Gläubigen all das tun, wofür sie zur Rechenschaft gezogen werden, dann wird ihnen die Fehlerhaftigkeit anderer nicht schaden können. Etwas Ähnliches geht aus dem Vers hervor, in dem Allah (t) sprach:

﴿وَلَا تَزِرُ وَازِرَةٌ وِزْرَ أُخْرَىٰ

Keine lasttragende (Seele) nimmt die Last einer anderen auf sich.[35:18]

Wenn die Verpflichtung das Rechte zu gebieten und das Verwerfliche zu verbieten eintritt, so kommt man dieser nach. Vielleicht wird der Angesprochene sich nicht daranhalten, doch würde dem Tadelnden dadurch kein Schaden zu teil werden, da er seiner Verpflichtung nachgekommen ist. Die Verpflichtung besteht darin das Rechte zu gebieten und das Verwerfliche zu verbieten. Niemand von uns kann für das Ergebnis zur Rechenschaft gezogen werden. Allah (t) weiß es am besten.“

Šayḫ al-Islām Ibn Taimīya sagte hinsichtlich dessen:

«والاهتداء إنما يتم بأداء الواجب، فإذا قام المسلم بما يجب عليه من الأمر بالمعروف والنهي عن المنكر كما قام بغيره من الواجبات لم يضره ضلال الضلال»

Die Rechtleitung ergibt sich einzig aus der (vollständigen) Erfüllung der Verpflichtungen. Wenn ein Muslim also seiner Pflicht das Rechte zu gebieten und das Verwerfliche zu verbieten ebenso nachkommt, wie er anderen Pflichten nachkommt, so hat er nicht zu befürchten, durch den Irregeleiteten irregleitet zu werden.“

Weiterhin erklären die Gelehrten den Vers, indem Allah (t) sagt:

﴿عَلَيْكُمْ أَنفُسَكُمْ

Wacht über euch selbst![5:105]

damit, dass „der Selbstschutz und das Verrichten guter Taten darin besteht, dass man einander ermahnt, anderen Rechtes wünscht und ihnen das Verwerfliche und die Sündhaftigkeit verbietet.[2]

Bezugnehmend auf andere Offenbarungstexte zeichnet sich folgendes Bild:

Im Koran und in der Sunna lassen sich viele Texte finden, die klar aufzeigen, dass der Rechtschaffene verpflichtet ist die üblen Taten der Menschen anzuprangern und sie zu ermahnen. Vernachlässigen die Muslime dies, so ziehen sie den Zorn Allahs (t) auf sich. Sodann werden sie Ihn (t) anflehen, doch wird Er nicht antworten.

Im Folgenden sollen einige dieser Texte dargelegt werden.

﴿وَإِذَا رَأَيْتَ الَّذِينَ يَخُوضُونَ فِي آيَاتِنَا فَأَعْرِضْ عَنْهُمْ حَتَّىٰ يَخُوضُوا فِي حَدِيثٍ غَيْرِهِ ۚ وَإِمَّا يُنسِيَنَّكَ الشَّيْطَانُ فَلَا تَقْعُدْ بَعْدَ الذِّكْرَىٰ مَعَ الْقَوْمِ الظَّالِمِينَ

Und wenn du diejenigen siehst, die auf Unsere Zeichen (spottend) eingehen, so wende dich von ihnen ab, bis sie auf ein anderes Gespräch eingehen. Und wenn dich der Satan nun vergessen lässt, dann sitze nicht, nachdem du dich (daran) erinnert hast, mit dem ungerechten Volk zusammen.[6:68]

﴿وَمَا عَلَى الَّذِينَ يَتَّقُونَ مِنْ حِسَابِهِم مِّن شَيْءٍ وَلَٰكِن ذِكْرَىٰ لَعَلَّهُمْ يَتَّقُونَ

Denjenigen, die gottesfürchtig sind, obliegt in keiner Weise, sie zur Rechenschaft zu ziehen, sondern nur die Ermahnung, auf dass sie gottesfürchtig werden mögen.[6:69]

Allah (t) informiert uns in diesen Versen darüber, dass der Gottesfürchtige jene zu ermahnen hat, die über die Zeichen Allahs (t) spotten.

Der berühmte Exeget und Richter al-Baidāwī schrieb in seiner Exegese:

«وما يلزم المتقين من قبائح أعمالهم وأقوالهم الذين يجالسونهم شيء مما يحاسبون عليه، ولكن عليهم أن يذكروهم ذكرى ويمنعوهم من “الخوض وغيره من القبائح ويظهروا كراهتها»

“Die Gottesfürchtigen sind verantwortlich dafür, dass, wenn sie mit Übeltätern zusammensitzen, diese ermahnen, daran hindern in Sündhaftigkeit zu verfallen und ihre Abneigung demgegenüber bekunden.“

Wenn dies den Frommen als Pflicht auferlegt wurde, wie kann dann jemand, der dieser Pflicht nicht nachkommt, als rechtgeleitet bezeichnet werden? Aus diesem Grund sagte Ṯanāʾullah Amritsarī: „Was es bedeutet „rechtgeleitet“ zu sein lässt sich aus dem Vers entnehmen, in dem Allah (t) sprach:

﴿وَمَا عَلَى الَّذِينَ يَتَّقُونَ مِنْ حِسَابِهِم مِّن شَيْءٍ وَلَٰكِن ذِكْرَىٰ لَعَلَّهُمْ يَتَّقُونَ

Denjenigen, die gottesfürchtig sind, obliegt in keiner Weise, sie zur Rechenschaft zu ziehen, sondern nur die Ermahnung, auf dass sie gottesfürchtig werden mögen.[6:69]

oder aber dem Vers:

﴿وَاتَّقُوا فِتْنَةً لَّا تُصِيبَنَّ الَّذِينَ ظَلَمُوا مِنكُمْ خَاصَّةً ۖ وَاعْلَمُوا أَنَّ اللَّهَ شَدِيدُ الْعِقَابِ

Und hütet euch vor einer Versuchung, die nicht nur besonders diejenigen von euch treffen wird, die Unrecht taten. Und wisset, dass Allah streng im Bestrafen ist![8:25]

Man schützt sich vor der strengen Strafe Allahs (t), indem man gegen die Unterdrückung vorgeht und dem Unterdrücker Einhalt gebietet. Ibn ʿAbbās sagte bezüglich dieses Verses:

«أمر الله المؤمنين أن لا يقروا المنكر بين أظهرهم فيعمهم الله بعقاب»

„Allah (t) befahl den Gläubigen, die Schlechtigkeiten unter ihnen nicht hinzunehmen. Andernfalls wird Allah sie allesamt bestrafen.“

Abū Bakr aṣ-Ṣiddīq erklärte, dass es falsch wäre aus diesem Vers abzuleiten, dass es keine Pflicht ist das Rechte zu gebieten und das Verwerfliche zu verbieten. So wird von Abū Bakr aṣ-Ṣiddīq berichtet, dass er sagte:

 „O ihr Leute! Ihr rezitiert den Vers:

﴿يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا عَلَيْكُمْ أَنفُسَكُمْ ۖ لَا يَضُرُّكُم مَّن ضَلَّ إِذَا اهْتَدَيْتُمْ

O die ihr glaubt, wacht über euch selbst! Wer abirrt, kann euch keinen Schaden zufügen, wenn ihr rechtgeleitet seid.[5:105]

zu ungeeigneten Zeitpunkten. So hörte ich den Gesandten Allahs (s) sagen:

«إن الناس إذا رأو الظالم فلم يأخذوا على يديه أوشك أن يعمهم الله بعقاب منه‏»

“ Wenn die Menschen den Ungerechten sehen und ihn nicht daran hindern, wird Allah sie alsbald allesamt bestrafen.“

Nicht nur, dass wir dafür bestraft werden, wenn wir den Ungerechten nicht vom Unrecht abhalten, nein, vielmehr wird Allah (t) unsere Bittgebete nicht länger erhören:

Von Ḥuḏaifa bin al-Yamān wird berichtet, dass der Prophet (s) sprach:

«والذي نفسي بيده لتأمرن بالمعروف، ولتنهون عن المنكر، أو ليوشكن الله أن يبعث عليكم عقابًا منه، ثم تدعونه فلا يستجاب لكم‏‏»

“Ich schwöre bei Dem, in dessen Hand meine Seele ist, entweder ihr gebietet das Rechte und verbietet das Unrecht, oder Allah wird gewiss Strafe über euch senden; und dann werdet ihr beten, aber eure Gebete werden nicht erhört werden.“

All dies bestätigt, dass das Gebieten des Rechten und Verbieten des Verwerflichen eine Pflicht ist, der wir nachzukommen haben. Zu behaupten die von anderen begangenen Schlechtigkeiten würden uns keinerlei Schaden zufügen, ist eine haltlose Behauptung die nicht mit dem Koran und der Sunna einhergeht.

Jemand der so etwas behauptet mag nun entgegnen, dass uns der Vers

﴿يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا عَلَيْكُمْ أَنفُسَكُمْ ۖ لَا يَضُرُّكُم مَّن ضَلَّ إِذَا اهْتَدَيْتُمْ ۚ إِلَى اللَّهِ مَرْجِعُكُمْ جَمِيعًا فَيُنَبِّئُكُم بِمَا كُنتُمْ تَعْمَلُونَ

O die ihr glaubt, wacht über euch selbst! Wer abirrt, kann euch keinen Schaden zufügen, wenn ihr rechtgeleitet seid. Zu Allah wird eure aller Rückkehr sein, und dann wird Er kundtun, was ihr zu tun pflegtet.[5:105]

in folgender Tradierung erläutert wurde:

Abū Umayya Aš-Šaʿbānī berichtet: „Ich fragte Abū Ṯaʿlaba al-Ḫušanī: „Was ist deine Meinung über den Vers „Wacht über euch selbst!“. Er sagte: Ich schwöre bei Allah (t), ich fragte diesbezüglich denjenigen, der gut darüber informiert war; ich fragte den Gesandten Allahs (s) nach diesem Vers. Da antwortete er (s) mir:

«بَلِ ائْتَمِرُوا بِالْمَعْرُوفِ وَتَنَاهَوْا عَنِ الْمُنْكَرِ حَتَّى إِذَا رَأَيْتَ شُحًّا مُطَاعًا وَهَوًى مُتَّبَعًا وَدُنْيَا مُؤْثَرَةً وَإِعْجَابَ كُلِّ ذِي رَأْىٍ بِرَأْيِهِ فَعَلَيْكَ – يَعْنِي بِنَفْسِكَ – وَدَعْ عَنْكَ الْعَوَامَّ فَإِنَّ مِنْ وَرَائِكُمْ أَيَّامَ الصَّبْرِ الصَّبْرُ فِيهِ مِثْلُ قَبْضٍ عَلَى الْجَمْرِ لِلْعَامِلِ فِيهِمْ مِثْلُ أَجْرِ خَمْسِينَ رَجُلاً يَعْمَلُونَ مِثْلَ عَمَلِهِ‏‏»

“Nein! Gebietet das Rechte und verbietet das Verwerfliche. Doch wenn ihr seht, wie der Geiz die Menschen anleitet, die Lust befolgt, die weltlichen Interessen (den jenseitigen) vorgezogen werden, jeder seine eigene Meinung für die richtige hält, so kümmere dich um dich selbst und lass ab von diesen Leuten, denn vor euch liegen Tage der Geduld, in denen Standhaftigkeit zu zeigen ist, wie wenn man glühende Kohlen anpackt. Derjenige, der in dieser Zeit das Rechte tut, wird dafür den Lohn von fünfzig Männern erhalten, die das tun, was er tut.““

In einer anderen Überlieferung fragten ihn die Anwesenden: „O Gesandter Allahs! Den Lohn von fünfzig (Männern) ihresgleichen?“ Da entgegnete der Prophet (s):

«أَجْرُ خَمْسِينَ مِنْكُمْ‏‏»

“Fünfzig von euresgleichen.““

Ein solcher Einwand muss aus zweierlei Sichtweisen korrigiert werden:

1) In der genannten Überlieferung spricht der Prophet (s) von einer Ausnahmesituation, in der das Begehen einer Tat den Lohn derselben Tat von fünfzig Prophetengefährten mit sich bringt. Der Vergleich mit den Prophetengefährten zeigt auf, wie schwerwiegend diese Situation ist. Es ist bekannt, dass es für eine solch schwierige Situation Ausnahmeregeln vom Normalfall gibt. Jedoch ist es falsch den Normalfall gänzlich zu verneinen oder abzulehnen, nur weil es diesbezüglich eine Ausnahme (ruḫṣa) gibt.

2) Die in diesem ḥadīṯ enthaltene Ausnahme (ruḫṣa) hebt die Verpflichtung nicht auf. Vielmehr ist man unter besonders außergewöhnlichen Umständen von der Pflicht, das Rechte zu gebieten und das Verwerfliche zu verbieten befreit. Dies deshalb, weil die Pflicht das Rechte zu gebieten und das Verwerfliche zu verbieten aus mehreren Stufen besteht. Wenn es dem Muslim unmöglich ist, etwas Verwerfliches mit der Hand oder Zunge zu verhindern, dann ist er dazu verpflichtet diese Verwerflichkeit aus tiefstem Herzen zu verabscheuen. Diese (unterste) Stufe der Verpflichtung wird jedoch nie aufgehoben. Den Glauben (īmān) in Furchtsituationen zu verbergen, statt ihn nach außen zu tragen, gehört zu den erlaubten Handlungen, jedoch nur dann, wenn das Herz vom Glauben erfüllt ist. So sprach Allah (t):

﴿مَن كَفَرَ بِاللَّهِ مِن بَعْدِ إِيمَانِهِ إِلَّا مَنْ أُكْرِهَ وَقَلْبُهُ مُطْمَئِنٌّ بِالْإِيمَانِ وَلَٰكِن مَّن شَرَحَ بِالْكُفْرِ صَدْرًا فَعَلَيْهِمْ غَضَبٌ مِّنَ اللَّهِ وَلَهُمْ عَذَابٌ عَظِيمٌ

Wer Allah verleugnet, nachdem er den Glauben (angenommen) hatte – außer demjenigen, der gezwungen wird, während sein Herz im Glauben Ruhe gefunden hat -, doch wer aber seine Brust dem Unglauben auftut, über diejenigen kommt Zorn von Allah, und für sie wird es gewaltige Strafe geben.[16:106]

Zusammenfassend kann Folgendes gesagt werden:

Der Vers

﴿يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا عَلَيْكُمْ أَنفُسَكُمْ ۖ لَا يَضُرُّكُم مَّن ضَلَّ إِذَا اهْتَدَيْتُمْ ۚ إِلَى اللَّهِ مَرْجِعُكُمْ جَمِيعًا فَيُنَبِّئُكُم بِمَا كُنتُمْ تَعْمَلُونَ

O die ihr glaubt, wacht über euch selbst! Wer abirrt, kann euch keinen Schaden zufügen, wenn ihr rechtgeleitet seid. Zu Allah wird eure aller Rückkehr sein, und dann wird Er kundtun, was ihr zu tun pflegtet.[5:105]

Ist keinesfalls so zu interpretieren, dass man das Rechte nicht zu gebieten und das Verwerfliche nicht zu verbieten hat. Auch der ḥadīṯ von Abū Ṯaʿlaba al-Ḫušanī ist so nicht zu verstehen. Vielmehr ist es eine Pflicht für jeden Muslim, das Gute gemäß seiner Fähigkeit zu gebieten und das Verwerfliche ebenfalls gemäß seiner Fähigkeit zu verbieten.

Sich zurückzuziehen und „sich nicht in die Belange anderer einzumischen“, unter dem Vorwand „sich selbst zunächst verbessern zu wollen“, und daher jede Schlechtigkeit und alles Verwerfliche zuzulassen, ist abzulehnen. Vielmehr müssen wir unserer Pflicht nachkommen, das Rechte gebieten und das Verwerfliche verbieten, und dafür (islamisch-)politisch aktiv werden, da das Rechte auch auf politischer Ebene geboten und das Verwerfliche auch auf politischer Ebene verboten werden muss.

[1] Zu finden in Aḥkām al-Qurʾān.

[2] Tafsīr al-Qāsimī