Im Folgenden befinden sich zwei Ausschnitte aus Antworten des amīrs von Hizb-ut-Tahrir, Scheich ʿAṭāʾ ibn Ḥalīl Abū ar-Rašta, auf Fragen zur Schauspielerei. Da beide Antworten dasselbe Thema betreffen, haben wir uns entschieden, sie gemeinsam zu veröffentlichen:
1. Antwort:
Was Schauspielerei und Fernsehserien anbelangt, so kommt es dabei zu zahlreichen islamrechtlichen Verstößen:
a) Es kommt zur Lüge. So schlüpft man in die Rolle einer anderen Person. Man spricht im Namen dieser Person und sagt dabei Vieles… Wenn es erforderlich ist, dass man schwört, weil die Person, die man darstellt, schwören soll, so tut man es. Man spricht sogar die Scheidung aus, wenn die dargestellte Person sich scheiden lässt. Nun wird der Mensch aber für alles zur Rechenschaft gezogen, was über seine Lippen kommt, auch wenn es im Scherz gesagt wird.
b) Es kommt zur Geschlechtermischung: Frauen und Männer kommen zusammen, ohne dass eine Notwendigkeit vorhanden wäre, die das islamische Recht erlauben würde.
c) Die Blöße (ʿaura) wird gezeigt. So spielen fremde Männer die Rolle von Ehemännern und eheverbotenen Anverwandten. Das erfordert, dass die Blöße der Frau – anders als es das islamische Recht fremden Männern gegenüber vorschreibt – unbedeckt bleibt. Darüber hinaus kommt es überdeutlich zu weiteren großen islamrechtlichen Verstößen, die sich aus den Beziehungen zwischen Männern und Frauen ergeben, wenn diese in die Rolle von Eheleuten und eheverbotenen Anverwandten schlüpfen.
Noch schlimmer und schwerwiegender ist die islamrechtliche Übertretung jedoch, wenn man als Schauspieler die Rolle von Propheten übernimmt.
So hat Allah (t) den Propheten für die Verkündung Seiner Botschaft auserwählt. Dies ist eine Auszeichnung, die unter allen Menschen allein ihm zuteilwurde. Dass nun ein normaler Mann in die Rolle eines Propheten oder Gesandten schlüpft, stellt einen Übergriff auf die Botschaft selbst dar. Dem Anspruch des Prophetentums wird nicht Genüge getan und der Botschaft wird nicht die Wertschätzung entgegengebracht, die ihr zusteht. Der Botschaft und dem Gesandten selbst wird damit großes Unrecht getan, ganz zu schweigen von den anderen islamrechtlichen Verstößen, zu denen es während des Schauspielens kommt, wie unsittliche Beziehungen zwischen Männern und Frauen und Anderes…
Daher sind diese Serien und Schauspiele verboten.
Was den Standpunkt des Kalifatsstaates anbelangt, wenn dieser mit Allahs Erlaubnis gegründet wird, so wird er solche Serien und Schauspiele, die islamrechtliche Verstöße beinhalten, nicht erlauben. Die Details dazu und wie mit solchen Handlungen umgegangen wird werden wir mit Allahs Erlaubnis zu gegebener Zeit ausführen.
14. Šauwāl 1430 n. H.
23.09.2009
2. Antwort:
Was Schauspieler in Film und Theater anbelangt, so schlüpfen sie in die Rolle einer anderen Person und sagen das, was die dargestellte Person zu sagen hat. Aus dem Munde des Schauspielers kommt also die Aussage einer anderen Person – und das ist eine Form der Lüge. Selbst wenn er im Namen dieser Person schwören muss, dann tut er es. Er kann sogar die Scheidung aussprechen, wenn die Person sich scheiden lässt… All das ist jedoch verboten. So ist das Lügen verboten. Auch wird der Mensch für seinen Schwur, seinen Scheidungsausspruch und für jedes Wort, das ihm über die Lippen kommt, zur Rechenschaft gezogen. Hier kann nicht entgegnet werden, dass er lediglich eine Rolle spielt. Denn über alles, was der Mensch aus freiem Willen äußert, wird er Rechenschaft ablegen müssen.
﴿مَا يَلْفِظُ مِنْ قَوْلٍ إِلَّا لَدَيْهِ رَقِيبٌ عَتِيدٌ﴾
Kein Wort äußert er, ohne dass ein strenger Wächter bei ihm stünde.[50:18]
Was hingegen Zeichentrickfilme für Kinder anbelangt, so spricht der Schauspieler im Namen eines Spielzeugs, eines Tieres usw. Kinder an. Dies erachte ich als erlaubt und statthaft, denn der Schauspieler spricht nicht als Person, wie er selbst eine ist, sondern spricht als ein Spielzeug oder als ein Tier zu Kindern. Nun ist klar, das Spielzeuge und Tiere nicht sprechen können, daher trifft die Realität der Lüge nicht zu. Für die Kinder ist es vielmehr eine Unterhaltung, wie sie auch mit anderem Spielzeug unterhalten werden…
19. Ramaḍān 1434 n. H.
27.07.2013