Kommentar Die Toten als Ersatzteillager für die Lebenden

In einigen Tagen wird im Deutschen Bundestag über einen Gesetzesentwurf abgestimmt, der Menschen, die als hirntot gelten, automatisch zu Organspendern macht, es sei denn, sie haben zu Lebzeiten einer Spende schriftlich widersprochen.

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Die Toten als Ersatzteillager für die Lebenden

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In einigen Tagen wird im Deutschen Bundestag über einen Gesetzesentwurf abgestimmt, der Menschen, die als hirntot gelten, automatisch zu Organspendern macht, es sei denn, sie haben zu Lebzeiten einer Spende schriftlich widersprochen. (n-tv)

Kommentar:

Ohne Zweifel gilt in allen Gesetzgebungen Menschenleben als etwas Kostbares. Im Islam steht es als unantastbares Gut an oberster Stelle. Der Islam hat die Wahrung des menschlichen Lebens zu einem islamrechtlichen Anspruch erhoben, dessentwillen unzählige Gesetze und Rechtssprüche abgeleitet wurden, darunter die Pflicht zur Bewahrung der Würde des Menschen – sei er lebendig oder tot.

In einer „Antwort auf eine Frage“ wurde vom ehrenwerten Gelehrten ʿAṭāʾ ibn Ḫalīl Abū ar-Rašta der Rechtsspruch zur Organspende aus islamrechtlicher Sicht erläutert. (Link: Frage/Antwort)

Im Kapitalismus jedoch stellt sich die Angelegenheit anders dar, was aus der unterschiedlichen Sichtweise auf das Leben resultiert. Für Kapitalisten stellt der materielle Nutzen die Basis der Diskussion sowie die Quelle der Rechtssprechung dar. Dort blickt man auf den Gewinn, den man aus der Verstümmelung der Toten erzielt und ist der Meinung, dass das Begraben des Toten samt seiner Organe ein materieller, unersetzlicher Verlust wäre. Der Tote wird mit Blick auf den dringenden und schwer zu deckenden Bedarf an Organen, von denen Kranke profitieren könnten, als wichtige Ressource betrachtet, der etwa Herz, Leber, Haut, Haare, Augen, Gewebe und sogar Geschlechtsorgane liefern könnte!

Die Abgeordneten des Bundestages sind derzeit in zwei Lager gespalten, wobei sie sich in einem Punkt einig sind, nämlich, dass eine Gesetzesnovelle vonnöten ist, die zu einer Steigerung der Zahl der Organspender führen soll und darin, dass die Organe Verstorbener zur medizinischen Behandlung Lebender benötigt werden, man demnach eine solche Ressource nicht verschwenden sollte. Geteilter Meinung ist man jedoch bezüglich des Gesetzes, mit dem die Menschen dazu ermuntert werden sollen, ihre Organe zur Spende freizugeben. Die eine Parlamentarier-Gruppe möchte jeden Bürger automatisch zum Organspender erklären, solange er nicht zu Lebzeiten seinen Widerspruch offiziell dokumentiert hat („Widerspruchslösung“). Nach Ansicht der zweiten Gruppe sollte hingegen jedem Bürger durch Information und Aufklärung die Möglichkeit gegeben werden, seine Bereitschaft freiwillig in einem Spender-Register zu dokumentieren. Diese Aufgabe sollen offizielle Stellen, Ärzte und Organisationen übernehmen, die zur Organspende anspornen sollen. („Entscheidungsregelung“)

Dass es manche fuqahāʾ, also islamische Rechtsgelehrte, gibt, die die Organspende aus islamischer Sicht für erlaubt erklären, wollen wir nicht leugnen. Doch was gegen diesen iǧtihād spricht, ist die Tatsache, dass man die Notwendigkeit bzw. den Bedarf als Basis für die Ableitung des Rechtsspruches zurgundelegt und als Quelle des Gesetzes heranzieht. Mein Anliegen ist hier nicht, die Meinungsverschiedenheiten zu diskutieren, doch ist es unabdingbar, auf zwei sehr wichtige Aspekte aufmerksam zu machen, die mit diesem Sachverhalt zusammenhängen:

Zum Einen darauf, dass wir vom qadar Allahs, d. h. von der Bestimmung Allahs, fest überzeugt sind sowie von Dessen Weisheit, die in allem steckt, was Er gegeben und genommen hat, ob Gesundheit oder Krankheit, Glück oder Leid. Bestätigit wird dies durch folgende Aussage des Gesandten (s):

«عَجِبْتُ لأمرِ المؤمنِ، إنَّ أمرَهُ كُلَّهُ خيرٌ، إن أصابَهُ ما يحبُّ حمدَ اللَّهَ وَكانَ لَهُ خيرٌ، وإن أصابَهُ ما يَكْرَهُ فصبرَ كانَ لَهُ خيرٌ، وليسَ كلُّ أحدٍ أمرُهُ كلُّهُ خيرٌ إلَّا المؤمنُ»

Ich bin verwundert über die Angelegenheit des Gläubigen. In jeder seiner Angelegenheiten steckt Gutes: Wenn ihn etwas trifft, was er liebt, so dankt er Allah, wofür ihm Gutes beschert wird. Und wenn ihn etwas trifft, was ihm zuwider ist, und er standhaft bleibt, so wird ihm ebenfalls Gutes beschert. Bei keinem steckt in jeder seiner Angelegenheiten Gutes außer beim Gläubigen.

Zum Anderen, dass wir die feste Überzeugung von der Auferstehung nach dem Tod und der Abrechnung haben und dass die Welt eine vergängliche Stätte der Prüfung ist, während das Jenseits das ewige Leben darstellt, in welchem Allah (t) demjenigen den größten Lohn zuteilwerden lässt, der standhaft ist und der um Allahs willen bereit ist, zu opfern. So sagt der Erhabene:

﴿وَمَا يُلَقَّاهَا إِلا الَّذِينَ صَبَرُوا وَمَا يُلَقَّاهَا إِلا ذُو حَظٍّ عَظِيمٍ

Aber dies wird nur denen gewährt, die standhaft sind; ja es wird nur dem gewährt, dem ein gewaltiger Anteil zuteilwird.[41:35]

Diese beiden Eigenschaften besitzt nur jemand, der an Allah (t) und den Jüngsten Tag glaubt und an das, was Muḥammad, der Gesandte Allahs, brachte. Und daher haben diese beiden Eigenschaften in der Kalkulation des Kapitalismus keinen Platz. Vielmehr ist das Gegenteil der Fall: Sie verspotten jene, die dieses Gedankengut tragen und sehen es durch ihre Wissenschaften und ihren materiellen Fortschritt als überholt und außer Kraft gesetzt an.

﴿أَلا سَاءَ مَا يَحْكُمُونَ

Wahrlich, übel ist, wie sie urteilen.[16:59]