Im Namen Allahs des Erbarmungsvollen des Barmherzigen
Antwort auf eine Frage
Der Lohn, der als Verbindlichkeit feststeht
Frage:
As-salāmu ʿalaikum! Wer kommt für die Differenz auf, die sich aus der Wertänderung der Währung ergibt, wenn sich ein Schuldner bei der Rückzahlung seiner Schuld unentschuldigt um z. B. zehn Jahre verspätet? Sei es eine Schuld, die aus einem ausstehenden Lohn erwächst oder aus einem Darlehen.
Antwort:
Wa ʿalaikum as-salām wa raḥmatullāhi wa barakātuh!
Ein Lohn, der als Verbindlichkeit feststeht, entspricht einer Schuld. Und wer eine Schuld bei einem anderen gut hat, der kann sie von ihm gemäß den zwischen ihnen vereinbarten Bedingungen einfordern. Verspätet sich der Schuldner bei der Rückzahlung der Schuld, gilt Folgendes: Wenn er sich in finanzieller Bedrängnis (muʿsir) befindet, dann soll ihm der Gläubiger Aufschub gewähren, bis sich seine finanzielle Situation verbessert und er in der Lage ist, die Schuld zu begleichen. Der Erhabene sagt:
﴿وَإِنْ كَانَ ذُو عُسْرَةٍ فَنَظِرَةٌ إِلَى مَيْسَرَةٍ﴾
Und sollte er (der Schuldner) sich in Bedrängnis befinden, dann gilt Nachsehen bis zur Erleichterung.[2:280]
Ist hingegen der Schuldner zur Begleichung in der Lage und tut es nicht, dann wird er zur Rückzahlung gezwungen. Kommt er der Rückzahlung nicht nach, wird er bestraft, wie es aus dem bei Abū Dāwūd und ibn Māğa tradierten Hadith hervorgeht, in welchem ʿAmr ibn aš-Šarīd von seinem Vater berichtet, dass der Gesandte Allahs (s) sprach:
«لَيُّ الْوَاجِدِ يُحِلُّ عِرْضَهُ وَعُقُوبَتَهُ»
Das Hinhalten desjenigen, der vermag, macht seine Anprangerung und Bestrafung statthaft.
Mit dem „Hinhalten desjenigen, der vermag“ ist der Reiche gemeint, der sich vor der Rückzahlung drückt. Und „macht seine Anprangerung und Bestrafung statthaft“ bedeutet, dass es zulässig ist, sich über ihn zu beschweren, harte Worte an ihn zu richten und ihn mit Haft und Gefängnis zu bestrafen.
Was nun die Wertänderung der Währung anlangt, wenn also der Marktwert der Währung im Vergleich zu Gold und Silber steigt oder fällt, so stellt sich die Frage, ob der Gläubiger oder der Schuldner diese Differenz zu tragen hat… Zu dieser Frage gibt es unterschiedliche Meinungen. Nach meiner überwiegenden Ansicht hat die Schuldrückzahlung in derselben Währung und Menge zu erfolgen, die verbindlich vereinbart wurde, um den ribā (Zins) zu vermeiden, wenn eine größere Menge zurückgezahlt wird. Dies gilt, solange die Währung im Umlauf ist und von der emittierenden Stelle offiziell anerkannt wird.
Wenn der Gläubiger sein Geld vor dem Wertverlust schützen möchte, dann soll er das Darlehen in Gold verleihen oder in einer harten Währung, die ihren Wert bewahrt…
Wir bitten Allah, den Erhabenen, dass Er dieser Umma durch die Gründung des Rechtgeleiteten Kalifats Seine Gunst erweist. Alsdann wird die Währung Gold und Silber sein, die ihren Wert in sich tragen. Das Finanzleben wird auf diese Weise stabilisiert, den Menschen wird es im Leben wohlergehen und sie werden sich ihres Vermögens sicher sein.
Euer Bruder ʿAṭāʾ ibn Ḫalīl Abū ar-Rašta
5. Ğumādā l-Ūlā 1436 n. H.
24.02.2015 n. Chr.