Westliche Konzeptionen Das Bemühen zur Normalisierung von LGBT (Teil 2)

Jeder wird inzwischen bemerkt haben, dass wir überall mit dem Thema LGBT bombardiert werden, ob in Filmen, Serien, in der Werbung, in Social-Media usw. Aber sie sind nicht das einzige Problem bei der Verbreitung der LGBT-Idee. Sie sind im Grunde nur die Spitze des Eisbergs. Das Hauptproblem ist die Politik, die LGBT zunehmend rechtlich den Weg ebnet.

Im Jahr 2022 war die Einführung eines Selbstbestimmungsgesetzes geplant, das das Transsexuellengesetz ersetzen soll und das noch kommen wird. Gesetzesentwürfe zu sogenannten Selbstbestimmungsgesetzen hatten FDP und Grüne bereits 2021 vorgelegt, die aber abgelehnt wurden. Inzwischen sind beide Parteien jedoch nicht mehr Opposition, sondern sitzen in der Regierung, so dass die Bundesregierung im Juni 2022 ein Eckpunktepapier zum Selbstbestimmungsgesetz vorstellte. Im Übrigen gibt es seit Januar 2022 auch einen Queer-Beauftragten im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der sich um LGBT-Belange kümmert. Zwar liegt noch kein Gesetzesentwurf zum Selbstbestimmungsgesetz vor, aber das ist nur eine Frage der Zeit. Denn die Einführung eines Selbstbestimmungsgesetzes ist Teil des Koalitionsvertrags von SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Geplant ist unter anderem, dass bereits 14-jährige auch ohne Einwilligung der Eltern Geschlecht und Vornamen beim Standesamt ändern lassen können. Sollten die sorgeberechtigten Eltern dagegen sein, übernimmt das Familiengericht die Entscheidung. Was das Thema LGBT angeht, hat der Staat keinerlei Skrupel, das Recht der Eltern zu beschneiden. Einem Muslim drängt sich bei dieser Regelung folgender Widerspruch auf: Der Staat traut Minderjährigen zu, eine von pubertärer Launenhaftigkeit und von einer möglicherweise psychischen Störung abhängige Entscheidung zu treffen, das Geschlecht zu wechseln. Gleichzeitig spricht er 14-jährigen muslimischen Mädchen die Entscheidungsfähigkeit ab, ein Kopftuch zu tragen. Damit hat sich der Staat geoutet, dass es ihm gar nicht um die Frage geht, inwieweit Minderjährige ab 14 Entscheidungen treffen können, sondern ob die Entscheidungen mit seiner Ideologie konform gehen oder nicht. Wenn eine 14-jährige sich entscheidet, ihr Geschlecht und ihren Vornamen beim Standesamt ändern zu lassen, ist das ein Ausdruck von Freiheit, die dem Kapitalismus heilig ist. Entscheidet sich hingegen eine muslimische 14-jährige, ein Kopftuch zu tragen, gilt es als Ausdruck von Unterdrückung. Deshalb will der Staat das eine rechtlich fördern und das andere am liebsten verbieten.

Damit ist der LGBT-Zenit aber noch nicht erreicht. Denn die Bestrebungen zur Ausbreitung des LGBT-Konzepts gehen über nationale Grenzen hinaus. Bereits 2006 hatten sich Menschenrechtsgruppen in der indonesischen Stadt Yogyakarta getroffen und das, was sie als Menschenrechte definieren, auf LGBT angewendet und LGBT zum Menschenrecht erhoben. Bei dem Treffen wurden 29 Prinzipien formuliert, die 2007 während einer Sitzung des Menschenrechtsrats in Genf in einem Katalog vorgestellt wurden. Im Jahr 2017, also zehn Jahre später, wurden die Yogyakarta-Prinzipien durch weitere Prinzipien und auch durch staatliche Verpflichtungen ergänzt. Die sogenannten „Yogyakarta-Prinzipien plus 10“ wurden im November 2017 in Genf verabschiedet. Damit wollte man vor allem eine rechtliche Grundlage zur Legalisierung von Homosexualität weltweit schaffen – auch und gerade in der islamischen Welt. So heißt es unter Prinzip 33: „Die Staaten müssen sicherstellen, dass Rechtsvorschriften, einschließlich Gewohnheits-, Religions- und Indigenenrechte, die sexuelle Orientierung, die Geschlechtsidentität und den Geschlechtsausdruck nicht kriminalisieren oder diesbezügliche Sanktionen vorsehen […].“ Demzufolge müssten islamische Länder Homosexualität rechtlich zulassen und dürften die Praktizierung nicht verbieten oder bestrafen. Die Staaten sollen „Gesetze oder allgemeine Strafbestimmungen aufgrund von sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck und Geschlechtsmerkmalen nicht mehr anwenden“, wie es in den „Yogyakarta-Prinzipien plus 10“ heißt. Darüber hinaus müssen die Staaten „Verfahren und Behandlungen zur Veränderung des Körpers entkriminalisieren“, d. h. Transgender zulassen. Auch wenn diese Prinzipien nicht rechtsverbindlich sind, zeigen sie auf, in welche Richtung das Ganze gesteuert wird. Vor allem gelten die Yogyakarta-Prinzipien als Grundlage.

Es werden zahlreiche Schritte unternommen, um LGBT zu etablieren. So hat die Europäische Kommission 2020 eine Strategie zur Gleichstellung von LGBTIQ in der EU verabschiedet, die sogenannte LGBTIQ-Gleichstellungsstrategie. Hierbei geht es um gezielte Maßnahmen zur Gleichstellung im Zeitraum von 2020 bis 2025. Die EU-Staaten sollen konkrete Aktionspläne erarbeiten, wie sie die Ziele der Gleichstellungsstrategie verwirklichen wollen. Die Europäische Kommission wacht darüber, ob die einzelnen Mitgliedsstaaten tatsächlich Maßnahmen ergriffen haben. So heißt es: „Die Europäische Kommission wird die Umsetzung der in der Strategie dargelegten Maßnahmen regelmäßig überwachen und 2023 eine Halbzeitprüfung vorlegen.“ Es geht aber nicht nur um deren Verwirklichung auf nationaler, sondern auch auf internationaler Ebene. Denn die letzte der vier aufgeführten Säulen der Gleichstellungsstrategie lautet: „Gleichstellung von LGBTIQ in der Welt“. Das heißt, es sollen auch Maßnahmen vorgenommen werden, die die Gleichstellung von LGBT weltweit unterstützen sollen, was bedeutet, dass die Außenpolitik der EU-Mitgliedsstaaten auf LGBT ausgerichtet sein muss. Hierzu hat die Bundesregierung im März 2021 das sogenannte LSBTI-Inklusionskonzept für die Auswärtige Politik und Entwicklungszusammenarbeit verabschiedet. Hier muss man hellhörig werden, denn inzwischen wird die Entwicklungszusammenarbeit an die Verbreitung von LGBT geknüpft. Das bedeutet, dass LGBT ein fester Bestandteil der Entwicklungszusammenarbeit geworden ist und überall da, wo Entwicklungszusammenarbeit stattfindet, das LGBT-Konzept verbreitet werden soll.

Die Bundesregierung beruft sich hierbei auf die Agenda 2030, die 2015 in der UNO-Generalversammlung verabschiedet wurde und in der es augenscheinlich darum geht, Armut und Hunger zu bekämpfen. Leitprinzip der Agenda 2030 ist: „Leave no one behind“ (niemanden zurücklassen). Die Bundesregierung hat diesen Leitsatz nun so uminterpretiert, dass man auch LGBT-Personen nicht zurücklassen solle und das „Leave no one behind“-Prinzip auch auf LGBT-Personen anwendbar sei, obwohl sie in der Agenda 2030 gar nicht erwähnt werden. In dem LSBTI-Inklusionskonzept heißt es: „Im Rahmen der auswärtigen Beziehungen und der Entwicklungszusammenarbeit stärkt die Bundesregierung vermehrt zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich lokal, regional, überregional oder international für die Menschenrechte von LSBTI-Personen und gegen die Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität oder -merkmalen einsetzen.“ Es geht also darum, LGBT-Organisationen tatkräftig zu unterstützen, damit sie weltweit das LGBT-Konzept in die Gesellschaft tragen und für dessen globale Akzeptanz sorgen.

Die Bundesregierung verlässt sich aber nicht nur auf solche zivilgesellschaftlichen Organisationen, sondern versucht weitere „Partner“ einzubinden. In dem Inklusionskonzept steht: „Um Menschenrechte von LSBTI-Personen weltweit voranzubringen, braucht die Bundesregierung neben unseren bewährten Wertepartnern auch neue Partner. Beispielsweise weiß die Bundesregierung um die Bedeutung von Partnerschaften mit Religionsvertreter*innen und regionalen Institutionen, auch in Afrika, Asien, dem Nahen Osten und Osteuropa.“

Als Muslime müssen wir da besonders aufmerksam werden, denn das bedeutet, dass die Bundesregierung auch nach Muslimen mit Einfluss auf die öffentliche Meinung ihre Fühler ausstreckt, um LGBT in der Gesellschaft der islamischen Welt – hier wird explizit sogar der Nahe Osten erwähnt – zu etablieren. Im Fokus des LSBTI-Inklusionskonzepts stehen Minderjährige, weil man sich dadurch die Stärkung von LGBT erhofft. Eine Stärkung von Kinder- und Jugendrechten hat das konkrete Ziel, LGBT zu stärken. So heißt es: „Da eine Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen gerade auch bedrängten minderjährigen LSBTI zu Gute kommt, stellt die Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen einen wesentlichen Aspekt unseres Konzepts für die Förderung der Menschenrechte von LSBTI-Personen dar.“ Die Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen ist also nur Mittel zum Zweck. Kinder und Jugendliche sollen LGBT als Option für sich entdecken, ohne dass die Eltern eingreifen können. Alle Länder, bei denen eine Entwicklungszusammenarbeit mit Deutschland besteht, sind davon betroffen. Darunter sind zahlreiche islamische Länder.

Die Bestrebungen, LGBT sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene zu normalisieren, werden zunehmend stärker. Westliche Länder sind sich darüber weitgehend einig. Dem Westen reicht es nicht, LGBT auf die eigenen Länder zu beschränken. Die Verbreitung des LGBT-Konzepts hat längst die nächste Stufe erreicht und ist zu einem Teil des Kampfes der Kolonialmächte gegen den Islam geworden. Dies geht so weit, dass immer wieder behauptet wird, der Islam verbiete Homosexualität gar nicht – ähnlich der Behauptung, die Kopftuchpflicht sei ein Hirngespinst der Muslime. Homosexualität sei bei den Muslimen sogar besonders verbreitet gewesen. Als Beleg werden Gedichte von arabischen oder persischen Dichtern mit vermeintlich homoerotischem Inhalt angeführt. Dichtung ist weder eine islamische Rechtsquelle, um daraus ableiten zu können, ob der Islam etwas verbietet oder nicht, noch spiegelt sie die Realität wider. Es behauptet ja auch niemand, dass Goethe ein Vergewaltiger gewesen sei, weil er in seinem Gedicht „Heideröslein“ beschreibt, wie ein „Knabe“ ein „Röslein“ bricht, das für eine junge Frau steht, die den „Knaben“ zurückweist und sich vergeblich wehrt. Im Westen glaubt man aber immer, die Muslime anhand von Einzelbeispielen aus der Dichtung überführen zu können. Auch die Märchen von „1001 Nacht“ sind nicht ein Abbild der Realität der Muslime, sondern Teil des westlichen Orientbildes. Die Vertreter von LGBT scheuen sich nicht einmal davor, namhaften Rechtsgelehrten der islamischen Geschichte zu unterstellen, sie seien schwul gewesen.

Der Standpunkt des Islam zu LGBT ist eindeutig und wird sich nie ändern, was immer der Westen für Versuche unternimmt, um LGBT in den islamischen Ländern zu normalisieren. Der Prophet (s.) wies die Muslime darauf hin, sich davor zu hüten, als er sagte:

«إنَّ أخوَفَ ما أخافُ على أمَّتي عملُ قومِ لوطٍ»

Was ich am meisten für meine Umma fürchte, sind die Taten von Lots Volk.[Überliefert bei Ibn Māğa und at-Tirmiḏī]

Das, wofür Lots Volk bekannt ist, ist die Homosexualität. Darüber hinaus gibt es Überlieferungen, in denen die Bestrafung derjenigen angeordnet wird, die Homosexualität praktizieren. Der Islam würde wohl kaum eine Handlung unter Strafe stellen, wenn diese erlaubt wäre. Auch die Nachahmung des anderen Geschlechts steht im Islam unter Strafe. Damit besteht keinerlei Zweifel, dass LGBT in allen seinen Ausprägungen im Islam verboten ist. Wer als Muslim vom islamischen Standpunkt abweicht und etwas anderes behauptet, beruft sich nicht auf die islamischen Offenbarungstexte, sondern redet dem Westen nach dem Mund, der gerade versucht, bei dem Thema LGBT das Esel-Karotten-Prinzip anzuwenden. Beispielsweise bringen die Kolonialmächte die Muslime dazu, die UN-Kinderrechtskonventionen einzuführen, die in wesentlichen Teilen dem Islam widersprechen und letztendlich dazu führen sollen, den Kindern Freiheiten zu gewähren, ohne dass die muslimischen Eltern einen Einfluss darauf hätten, wie es aktuell in Jordanien der Fall ist. Die Kinderrechte sind hierbei nur die Karotte, denn in dem LSBTI-Inklusionskonzept der Bundesregierung heißt es: „Da eine Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen gerade auch bedrängten minderjährigen LSBTI zu Gute kommt, stellt die Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen einen wesentlichen Aspekt unseres Konzepts für die Förderung der Menschenrechte von LSBTI-Personen dar.“ Von allem, was der Westen je an Unheil in der Welt und insbesondere in der islamischen Welt gestiftet hat, sind seine LGBT-Pläne mit Abstand das Schlimmste. Die westlichen Staaten schaden damit sogar ihren eigenen Gesellschaften und werden die LGBT-Lawine, die sie losgetreten haben, irgendwann selbst nicht mehr kontrollieren können.