Islamrechtliche F&A Der Alkohol und seine Verwendung

Ist der giftige Alkohol, der zum Einsatz in Düften hergestellt wird, unrein (nağis) und beeinträchtigt die Reinheit der Kleidung? Und wie sieht es mit medizinischen Produkten aus?

Antworten auf Fragen

Der Alkohol und seine Verwendung

An:

Ghadeer Rooz – Iklil al-Jabal – Mustafa Abdelaal -Abu Mahmud al-Khalili – Manal Bader

Fragen:

1- Ghadeer Rooz: Aber Scheich, heute werden dem Alkohol giftige Stoffe beigesetzt, um eine Berauschung zu verhindern. Er ist also zu einer giftigen, nicht berauschenden Substanz geworden. Die Frage ist nun die: Ist der giftige Alkohol, der zum Einsatz in Düften hergestellt wird, unrein (nağis) und beeinträchtigt die Reinheit der Kleidung?

2- Abu Maḥmūd al-Khalili: Der Alkohol, der sich in Düften befindet, ist von zweierlei Art. Die erste ist berauschend und als Ethylalkohol bekannt. Die zweite ist giftig und wird als Methylalkohol (Methanol) bezeichnet. Haben nun beide denselben Rechtsspruch?

3- Mustafa Abdelaal: Und wenn er nun (der Alkohol) nicht getrunken wird, ehrenwerter Scheich?

4. Iklil al-Jabal: Wird nun dieser Rechtsspruch auf medizinische Produkte angewandt? Insbesondere, da viele Handreinigungsmittel in den meisten Gesundheitseinrichtungen aus alkoholischen Stoffen bestehen (ethanol + isopropanol). Gleiches gilt für Mundspülungen. Auch verwenden wir den Alkohol bei der Herstellung mancher Arzneimittel als Lösungs- oder Konservierungsstoff.

5- Manal Bader: Assalamu alaikum dear sheikh barak allahu feek as you kindly mentioned above that alcohol if consumed will result in a drunken state…whereas sd or denatured alcohol is used in perfumes deodorant lotions and facial creams… in these cases they cannot be consumed internally (due to the change of its chemical state) what is hukm for its use? In another situation, the fuel we use for our cars is also derived from alcohol, is this also the same issue of a haram hukm? Jazak allahu kul khair & May ect you.

Antwort:

Wa ʿalaikum as-salām wa raḥmatullāhi wa barakātuh!

Die Fragen ähneln sich. Ich fasse die Antwort für euch auf folgende Weise zusammen:

1. Unter den Alkoholen gibt es eine Art, die man Methylalkohol (Methanol) nennt. Mir wurde gesagt, dass sie nicht berauschend, sondern giftig und tödlich sei. Der Treibstoffalkohol gehört zu dieser Art und wird aus Sägemehl und anderen Stoffen hergestellt. Wenn man Methanol trinkt, erblindet man und stirbt nach einigen Tagen. Aufgrund dessen handelt es sich bei Methylalkohol um keinen Rauschtrunk, also kann der Rechtsspruch des Rauschgetränks – was Unreinheit und Verbot anlangt – nicht darauf angewandt werden. Ausgenommen davon ist die Benutzung des Methanols als Gift, was gemäß dem Prinzip der Schadensvermeidung (qāʿidat aḍ-ḍarar) verboten ist. So berichtet ibn Māğa in geschlossener Kette von ʿUbāda ibn aṣ-Ṣāmit:

«أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ e، قَضَى أَنْ لَا ضَرَرَ وَلَا ضِرَارَ»

Der Gesandte Allahs (s) entschied, dass es weder eine Schädigung noch eine Schädigung in Vergeltung geben dürfe.

2. Die zweite Art von Alkohol nennt man Ethylalkohol bzw. Ethanol. Sie ist es, die man in berauschenden Gärungsgetränken oder Bränden verwendet. Auch der medizinische Alkohol zählt zu dieser Art. Des Weiteren kommt der Ethylalkohol in der Industrie zum Einsatz, und zwar als Konservierungsstoff, als Lösungsmittel für einige alkalische Stoffe und Fette, als Vereisungshemmer, als Entfeuchtungsmittel und zum Lösen von medizinischen Wirkstoffen und Düften, wie etwa bei Eau de Cologne und Deodorants. Auch in der Holzverarbeitungsindustrie wird er eingesetzt. Diese Verwendungen von Ethylalkohol lassen sich in drei Bereiche einteilen:

a) Die ausschließliche Verwendung als Lösungsmittel oder als Zusatz für einige Stoffe. Dabei verliert der Alkohol weder seine Eigenschaften noch seine Wirkung. Vielmehr behält er seine Zusammensetzung bei und ist auch weiterhin berauschend. Seine Verwendung in diesem Bereich ist generell verboten. Beispiel dafür ist das Kölnischwasser bzw. das Eau de Cologne. Es darf nicht verwendet werden und bleibt unrein, da ihm ein unreiner Stoff beigemengt wurde und der sich darin befindende berauschende Alkohol in seiner Konsistenz bestehen bleibt. Beim Kölnischwasser handelt es sich also um einen Stoff, der mit Berauschen­dem vermengt wurde, und Berauschendes – ḫamr – ist unrein (nağis). Beweis dafür ist der folgende Hadith von al-Ḫušanī:

Ad-Dāraquṭnī berichtet in geschlossener Kette von al-Ḫušanī, der sprach: Ich sagte: „O Gesandter Allahs (s), wir leben mit den Götzendienern zusammen und haben keine anderen Töpfe und Gefäße außer den ihrigen.“ Da sprach der Gesandte (s):

«اسْتَغْنُوا عَنْهَا مَا اسْتَطَعْتُمْ فَإِنْ لَمْ تَجِدُوا فَارْحَضُوهَا بِالْمَاءِ فَإِنَّ الْمَاءَ طَهُورُهَا ثُمَّ اطْبُخُوا فِيهَا»

Verzichtet darauf, so gut ihr könnt. Wenn ihr keine anderen findet, dann spült sie mit Wasser aus, denn das Wasser reinigt sie. Sodann könnt ihr darin kochen.

Hier sagt der Prophet (s):

«فَإِنَّ الْمَاءَ طَهُورُهَا»

denn das Wasser reinigt sie.

Das bedeutet, dass diese Gefäße unrein waren, als man sie mit Rauschgetränken befüllte. Und als sie dann gewaschen wurden, waren sie wieder rein. Dies ist ein Beleg dafür, dass Berauschendes (ḫamr) unrein ist. Denn die Frage drehte sich um Gefäße, die man mit Rauschgetränken befüllte, wie es der Bericht von al-Ḫušanī bei Abū Dāwūd darlegt. So wird von Abū Ṯaʿlaba al-Ḫušanī berichtet, dass er den Gesandten Allahs (s) fragte: „Wir leben in Nachbarschaft zu den Schriftanhängern. Sie kochen Schweinefleisch in ihren Töpfen und trinken aus ihren Gefäßen Rauschgetränke.“ Da sprach der Gesandte Allahs (s):

«إِنْ وَجَدْتُمْ غَيْرَهَا فَكُلُوا فِيهَا وَاشْرَبُوا، وَإِنْ لَمْ تَجِدُوا غَيْرَهَا فَارْحَضُوهَا بِالْمَاءِ وَكُلُوا وَاشْرَبُوا»

Wenn ihr andere Behältnisse findet, dann esst und trinkt daraus. Findet ihr keine anderen, dann wascht sie mit Wasser und esst und trinkt daraus.

Schweinefleisch und Rauschgetränke sind also unrein. Sie verunreinigen auch die Töpfe und Gefäße, in die sie hineingegeben werden. Daher muss man sie auswaschen, damit sie vor der Verwendung wieder rein sind.

b) In diesem Bereich wird der Alkohol in seiner Konsistenz verändert und verliert seine berauschende Wirkung. Aus ihm und weiteren Elementen bildet sich ein neuer Stoff, der andere Eigenschaften als der Alkohol hat, aber nicht giftig ist. Es handelt sich folglich um eine neue Substanz, auf die der Rechtsspruch des Rauschtrunks nicht mehr zutrifft. Und wie bei jeder Substanz, auf die das Rechtsprinzip angewendet wird, dass für Dinge grundsätzlich die Erlaubnis gilt, solange kein Verbotsbeleg ergangen ist, wird sie auch als rein erachtet.

c) Hier wird der Alkohol ebenfalls in seiner Konsistenz verändert und verliert seine berauschende Wirkung. Aus ihm und weiteren Elementen bildet sich eine neue Substanz, die andere Eigenschaften als der Alkohol besitzt, aber giftig ist. Somit trifft der Rechtsspruch für Giftstoffe darauf zu: Sie gilt als rein, doch ist es verboten, sie zu trinken bzw. sich selbst oder andere damit zu schädigen.

3. Für den Ethylalkohol (Ethanol) gilt also Folgendes: Wird er mit anderen Stoffen vermischt, dann muss festgestellt werden, ob die entstandene Ethanolmischung ihre berauschende Wirkung verloren hat oder nicht und ob sie giftig oder ungiftig ist. Und dies bedarf einer Sachverhaltsfeststellung (taḥqīq al-manāṭ) durch Experten und Spezialisten. Wird wissenschaftlich oder praktisch festgestellt, dass die Mischung berauschend ist, erhält sie den Rechtsspruch für Rauschgetränke, weil damit belegt ist, dass der Ethylalkohol in der Mischung seine Konsistenz und Wirkung nicht verloren hat. Wird hingegen wissenschaftlich oder praktisch festgestellt, dass die Mischung keine berauschende Wirkung mehr hat und nicht giftig ist, dann kommt darauf weder der Rechtsspruch für Rauschgetränke noch für Gift zur Anwendung. Und stellt man wissenschaftlich oder praktisch fest, dass die Mischung nicht mehr berauschend, aber giftig ist, dann wird nicht der Rechtsspruch für Rauschgetränke, sondern für Gift darauf angewandt.

Aufgrund dessen gilt:

Die Frage von Ghadeer Rooz, der sagt: „Heute werden dem Alkohol giftige Stoffe beigesetzt, um eine Berauschung zu verhindern. Er ist also zu einer giftigen, nicht berauschenden Substanz geworden.“ Die Antwort darauf lautet: Wird von den Fachleuten bestätigt, dass die Mischung in diesem Fall nicht berauschend, sondern giftig ist, dann trifft der Rechtsspruch für Berauschendes nicht zu und sie wird nicht als unrein erachtet. Vielmehr wird der Rechtsspruch für Giftstoffe darauf angewandt, dass ihre Verwendung als Getränk oder um anderen Schaden zuzufügen verboten ist.

Die Frage von Bruder Abu Mahmud al-Khalili, in der er sagt: „Der Alkohol, der sich in Düften befindet, ist von zweierlei Art. Die erste ist berauschend und als Ethylalkohol bekannt. Die zweite ist giftig und wird als Methylalkohol (Methanol) bezeichnet. Haben nun beide denselben Rechtsspruch?“

Die Antwort darauf lautet, dass ihr Rechtsspruch nicht derselbe ist. Das Berauschende erhält den Rechtsspruch des Rauschtrunks. Die Mischung aus Methylalkohol ist hingegen giftig und erhält somit den Rechtsspruch für Giftstoffe. Mir wurde allerdings berichtet, dass bei Düften kein Methylalkohol, sondern nur Ethylalkohol verwendet wird. So vergewissere dich bei den Experten darüber, denn der Rechtsspruch hängt davon ab, ob die Mischung berauscht oder aber giftig ist und nicht berauscht.

Die Frage von Bruder Mustafa Abdelaal: „Und wenn er nun (der Alkohol) nicht getrunken wird, ehrenwerter Scheich?“

Ist die entstandene Mischung berauschend, wie das Kölnischwasser zum Beispiel, dann trifft darauf der Rechtsspruch für Rauschgetränke zu. Auch ist das Berauschende in zehn damit verknüpften Aspekten verboten und nicht nur, wenn es getrunken wird. So berichtet at-Tirmiḏī in geschlossener Kette von Anas ibn Mālik, der sprach:

«لَعَنَ رَسُولُ اللَّهِ فِي الخَمْرِ عَشَرَةً: عَاصِرَهَا، وَمُعْتَصِرَهَا، وَشَارِبَهَا، وَحَامِلَهَا، وَالمَحْمُولَةُ إِلَيْهِ، وَسَاقِيَهَا، وَبَائِعَهَا، وَآكِلَ ثَمَنِهَا، وَالمُشْتَرِي لَهَا، وَالمُشْتَرَاةُ لَهُ»

Der Gesandte Allahs (s) hat beim Rauschtrunk zehn Personen verflucht: Denjenigen, der ihn keltert, und denjenigen, der ihn keltern lässt. Denjenigen, der ihn trinkt, und denjeningen, der ihn trägt. Denjeningen, zu dem er hingetragen wird, und denjenigen, der ihn ausschenkt. Denjenigen, der ihn verkauft, und denjenigen, der seinen Preis verzehrt. Und auch denjenigen, der ihn kauft, und denjenigen, für den er gekauft wird.

Somit ist irgendeine dieser zehn Handlungen verboten.

Die Frage von Iklil al-Jabal: „Wird nun dieser Rechtsspruch auf medizinische Produkte angewandt? Insbesondere, da viele Handreinigungsmittel in den meisten Gesundheitseinrichtungen aus alkoholischen Stoffen bestehen (ethanol + isopropanol). Gleiches gilt für Mundspülungen. Auch verwenden wir den Alkohol bei der Herstellung mancher Arzneimittel als Lösungs- oder Konservierungsstoff.“

Die Antwort darauf lautet, dass die Verwendung von Berauschendem in Arzneimitteln, dazu zählt auch ein Medikament, dem Alkohol beigefügt wurde, vom Rechtsspruch her zulässig, aber unerwünscht ist. Dazu gibt es den folgenden Beleg:

Ibn Māğa berichtet in geschlossener Kette von Ṭāriq ibn Suwaid al-Ḥaḍramī, der sagte:

«قُلْتُ يَا رَسُولَ اللَّهِ إِنَّ بِأَرْضِنَا أَعْنَابًا نَعْتَصِرُهَا فَنَشْرَبُ مِنْهَا قَالَ لَا فَرَاجَعْتُهُ قُلْتُ إِنَّا نَسْتَشْفِي بِهِ لِلْمَرِيضِ قَالَ إِنَّ ذَلِكَ لَيْسَ بِشِفَاءٍ وَلَكِنَّهُ دَاءٌ»

Ich sprach: „O Gesandter Allahs! Auf unserem Land wachsen Trauben. Wir pressen sie und trinken davon.“ Er sagte: „Nein!“ Ich sprach ihn noch einmal an und ergänzte: „Wir benutzen es zur Heilung von Kranken.“ Er erwiderte: „Das ist keine Heilung, sondern eine Krankheit.“

Dieser Hadith untersagt die Verwendung von Unreinem bzw. Verbotenem (Berauschendem) als Heilmittel. Doch hat der Gesandte Allahs (s) die medizinische Behandlung mit Unreinem, dem Kamelurin, erlaubt. So berichtet al-Buḫārī in geschlossener Kette von Anas (r), der sagte:

«أَنَّ نَاسًا مِنْ عُرَيْنَةَ اجْتَوَوْا الْمَدِينَةَ فَرَخَّصَ لَهُمْ رَسُولُ اللَّهِ eأَنْ يَأْتُوا إِبِلَ الصَّدَقَةِ فَيَشْرَبُوا مِنْ أَلْبَانِهَا وَأَبْوَالِهَا…»

Leute aus ʿUraina vertrugen das Klima in Medina nicht. Da erlaubte ihnen der Gesandte Allahs, die Kamele der zakāt aufzusuchen und von deren Milch und Urin zu trinken […].

Sie vertrugen also das Klima von Medina nicht und erkrankten. Da erlaubte ihnen der Gesandte Allahs (s) den Kamelurin, der ja unrein ist, als Heilmittel einzunehmen. Ebenso erlaubte es der Gesandte Allahs (s), sich zu Heilzwecken mit Verbotenem – nämlich mit Seide – zu kleiden. So berichten at-Tirmiḏī und Aḥmad – der Wortlaut ist hier der bei at-Tirmiḏī – von Anas (r),

«أَنَّ عَبْدَ الرَّحْمَنِ بْنَ عَوْفٍ وَالزُّبَيْرَ بْنَ الْعَوَّامِ شَكَيَا الْقَمْلَ إِلَى النَّبِيِّ فِي غَزَاةٍ لَهُمَا، فَرَخَّصَ لَهُمَا فِي قُمُصِ الْحَرِيرِ. قَالَ: وَرَأَيْتُهُ عَلَيْهِمَا»

dass ʿAbd ar-Raḥmān ibn ʿAuf und az-Zubair ibn al-ʿAuwām dem Propheten während eines ihrer Feldzüge über Läuse klagten. Da erlaubte er ihnen, Seidenhemden zu tragen. Er (Anas) sagte: Und ich sah, dass sie sie trugen.

Diese beiden Hadithe sind ein Indiz (qarīna) dafür, dass die Untersagung (nahy) im Hadith von ibn Māğa keinen apodiktischen Charakter hat. Das bedeutet, dass die medizinische Behandlung mit Unreinem und Verbotenem nur unerwünscht (makrūh) ist.

Daher ist die Verwendung von Medikamenten, bei deren Herstellung Alkohol zugegeben wird, zulässig, aber unerwünscht (makrūh). Besser ist es also, den Alkohol bei der Arzneimittelherstellung nicht zu verwenden. Wird er jedoch verwendet, so lautet der Rechtsspruch, dass es unerwünscht ist. Wenn also der Kranke ein Medikament einnimmt, das Alkohol beinhaltet, dann ist es uner­wünscht (aber nicht verboten). Das alles gilt natürlich für den Fall, dass es sich bei der alkoholischen Mischung nach Ansicht von Fachleuten wirklich um ein Heilmittel und nicht um etwas anderes handelt.

Die Frage von Schwester Manal Bader:

Assalamu alaikum dear sheikh barak allahu feek as you kindly mentioned above that alcohol if consumed will result in a drunken state…whereas sd or denatured alcohol is used in perfumes deodorant lotions and facial creams… in these cases they cannot be consumed internally (due to the change of its chemical state) what is hukm for its use? In another situation, the fuel we use for our cars is also derived from alcohol, is this also the same issue of a haram hukm? Jazak allahu kul khair & May ect you.

Darauf ist wie folgt zu antworten: Du erwähnst eine Art von Alkohol, den man „SD“ nennt und der chemisch behandelt wurde. Du sagst, dass es sich um „giftiges Ethanol“ handle. Nun weiß ich nicht, ob diese Art unter Ethyl- oder Methylalkohol fällt. Die generelle Richtlinie lautet aber: Wenn die entstandene Mischung nicht berauschend, sondern giftig ist, erhält sie nicht den Rechts­spruch des Rauschtrunks, sondern des Giftstoffs. Sie ist verboten, wenn man sie als Gift verwendet, um sich selbst oder anderen Schaden zuzufügen. Für sich betrachtet ist die Substanz aber rein, wenn kein Text ergangen ist, der diese entstandene Substanz für unrein erklärt.

Ist jedoch die entstandene Mischung berauschend, dann trifft der Rechtsspruch des Rauschtrunks darauf zu. In diesem Fall ist nicht nur das Trinken verboten, sondern alle zehn damit verknüpften Aspekte.

Was den Autotreibstoff betrifft, dem Alkohol beigemischt wurde, so gilt dieselbe generelle Richtlinie: Ist die Realität des Treibstoffs die, dass er berauscht, wenn er getrunken wird, dann trifft der Rechtsspruch des Rauschtrunks darauf zu. Ist er hingegen nicht berauschend, sondern giftig, wird der Rechtsspruch für Giftstoffe darauf angewandt. Die Entscheidung darüber liegt bei den Experten.

Euer Bruder ʿAṭāʾ ibn Ḫalīl Abū ar-Rašta

13. Ḏū l-Qiʿda 1434 n. H.

19.09.2013