Geschichte Das Abkommen von Hudaibiya

Der Name des Ortes Hudaibiya auf der arabischen Halbinsel ist direkt gekoppelt an das berühmte Abkommen, welches zwischen Muhammad (s.a.s.) als Führer des Islamischen Staates und Suhail als Vertreter der Quraisch in Mekka im Jahre sechs nach der Hijra (Beginn der islamischen Zeitrechnung) geschlossen wurde.

Der Name des Ortes Hudaibiya auf der arabischen Halbinsel ist direkt gekoppelt an das berühmte Abkommen, welches zwischen Muhammad (s.a.s.) als Führer des Islamischen Staates und Suhail als Vertreter der Quraisch in Mekka im Jahre sechs nach der Hijra (Beginn der islamischen Zeitrechnung) geschlossen wurde.


Hudaibiya liegt ungefähr 13 km vor den Grenzen der Geweihten Moschee [Masjid-al-Haraam] in Mekka. In den folgenden sechs Jahren nach Gründung des Islamischen Staates in Medina hatten die Muslime unter der Führung des Propheten (s.a.s.) immer mehr an politischem Einfluss gewonnen, sodass die geographisch umliegenden Völker wie etwa die Juden von Khaibar und die Quraisch aus Mekka politische Abkommen zu schließen beabsichtigten, um gegen die Muslime vorzugehen. Der Gesandte (s.a.s.) beschloss schließlich, mit den Muslimen eine Umra zu vollziehen und brach mit ca. 1600 unbewaffneten Muslimen von Medina nach Mekka auf. Nach einem kurzen Stopp in Dhul Hulaybah zur Vorbereitung der Umra, zogen sie mit folgenden Worten Richtung Mekka weiter: „Labbaik Allahumma Labbaik. Labbaik Laa Scharika Laka Labbaik Innal Hamda Wannimata laka walmulk Laa Scharika Lak“.


Die Quraisch fürchteten hinter der offensichtlich friedlichen Absicht zum Vollzug der Umra ein strategisches Manöver seitens Muhammads (s.a.s.), um nach Mekka einzudringen und die Stadt einzunehmen. Deshalb bereiteten sie eine Armee unter der Führung von Khalid Ibn Al-Walid und Ikrima Ibn Abi Dschahl vor, die die Muslime daran hindern sollte, in Mekka einzumarschieren.
Nach Ankunft in Usfan, einem Dorf, das ungefähr zwei Tagesmärsche von Mekka entfernt lag, berichtete ein Mann aus dem Stamm der Banu Ka’bs dem Propheten über die Armee der Quraisch, die sie an der Weiterreise hindern würde. Angesichts des friedlichen Vorhabens, wählte der Gesandte (s.a.s.) eine alternative Route bis nach Hudaibiya.


Hier begannen schließlich die langen und zähen Verhandlungen zwischen den Quraisch und den Muslimen. Die Quraisch schickten mehrere Delegationen zu Muhammad (s.a.s.), um sie von den vermeintlich feindlichen Absichten der Muslime zu überzeugen und sie so zu einem Bündnis gegen die Muslime zu gewinnen. Unter ihnen waren beispielsweise Budayl Ibn Waraqa mit einigen Leuten von Khuza’a, Al Hulays, Führer der Ahabisch, sowie Urwah Ibn Masud Al-Thaqafi. Diese waren allesamt nach den Gesprächen mit dem Propheten (s.a.s.) überzeugt, dass er in friedlicher Absicht gekommen war. Währendessen provozierten die Quraisch die Muslime, indem sie z. B. nachts Steine nach ihnen warfen. Doch die Muslime hielten sich – auch wenn es ihnen schwer fiel – unter der starken Führung Muhammads zurück und blieben friedlich.


Die Quraisch waren weiterhin nicht bereit, den Muslimen die beabsichtigte Umra zu gewähren und schickten schließlich ihre Vertreter zum Aushandeln eines Abkommens mit Muhammad (s.a.s.). Nach langen Verhandlungen kam es zum so genannten Vertrag von Hudaibiya, dessen Kernpunkte in folgender Überlieferung wiedergegeben sind:


„Dies sind die Bedingungen des Friedensvertrages zwischen Muhammad, dem Sohn Abdullahs und Suhail, Sohn von Amr, als Vertreter Mekkas. Es soll keinen Krieg geben für zehn Jahre. Jeder, der sich Muhammad anschließen oder ein Abkommen mit ihm treffen möchte, ist frei dazu. Jeder der sich den Quraisch anschließen oder ein Abkommen mit ihnen treffen möchte, ist frei dazu. Wenn ein junger Mann oder jemand, dessen Vater am Leben ist, zu Muhammad geht ohne die Erlaubnis seines Vaters bzw. Vormundes, wird er zu seinem Vater oder Vormund zurückgeschickt. Aber falls jemand zu den Quraisch übergeht, so wird er nicht zurückgeschickt. Dieses Jahr wird Muhammad zurückkehren, ohne Mekka zu betreten, aber im Folgejahr kann er in Mekka eintreten, dort drei Tage verbleiben und die Riten praktizieren. Während dieser drei Tage werden die Quraisch sich auf die benachbarten Berge zurückziehen. Wenn Muhammad und seine Anhänger Mekka betreten, werden sie unbewaffnet sein außer mit Schwertern in der Scheide“


Auf die ursprünglich vom Propheten (s.a.s.) vorgesehene Einleitung des Abkommens mit den Worten „Im Namen Allahs, des Allerbarmers des Barmherzigen“ wurde verzichtet, da die Quraisch den Bezug auf das islamische Gottesverständnis ablehnten, ebenso die Bezeichnung „Prophet Gottes“ für Muhammad (s.a.s.), da es gerade diese Inhalte und die daraus folgenden Ideen und Konzepte waren, weshalb sie die Muslime, die ja engste Bekannte und Verwandte von ihnen waren, bis aufs Blut bekämpft.


Manche Gefährten des Gesandten (s.a.s.) waren mit dem genannten Abkommen von Hudaibiya unzufrieden, da sie in der Ungleichbehandlung eine Erniedrigung des Islam sahen. Umar Ibn Al-Hattaab trat mit seiner Unzufriedenheit zunächst an Abu Bakr und anschließend auch an den Propheten (s.a.s.) heran. Als er ihn mehrfach aufforderte, das Abkommen zurückzuweisen, entgegnete ihm Muhammad (s.a.s.) mit folgenden Worten: „Ich bin Diener und Gesandter Allahs und ich werde Seinem Befehl nicht zuwiderhandeln.“


Analysiert man das Abkommen von Hudaibiya, so wird deutlich:
1. Die Akzeptanz des Abkommens seitens des Propheten (s.a.s.) geschah mit dem Wohlwollen Allahs, also durch Offenbarung (Wahy).2. Das Abkommen zwischen den Muslimen und den Quraisch war auf eine bestimmte Frist festgesetzt, nämlich auf zehn Jahre.3. Durch das Abkommen kam es gleichzeitig zur Anerkennung der Muslime als eine ernstzunehmende politische Macht seitens der Quraisch.4. Das Abkommen ermöglicht dem Propheten (s.a.s.), den Aufruf zum Islam an Könige und andere Herrscher sowie an die weiteren Stämme der arabischen Halbinsel heranzutragen.5. Der in Medina neu gegründete Islamische Staat konnte hiermit gegen die Juden von Khaibar, die das junge Kalifat anzugreifen beabsichtigten, vorgehen.6. Aus dem Abkommen geht auch hervor, dass der Prophet (s.a.s.) kein von den Muslimen eröffnetes Land an die Götzendiener abgetreten hat, da Mekka seinerzeit nicht Teil des islamischen Staates war.


Das Abkommen von Hudaibiya war – langfristig betrachtet – ein politischer Sieg für den Propheten, auch wenn die einzelnen Vertragspunkte dies nicht unmittelbar offenlegen. So hatten die Quraisch nun diejenigen, die sie bisher verleumdet, gefoltert und boykottiert hatten, als ebenbürtigen Verhandlungspartner und Muhammad (s.a.s.) als Führer dieser politischen Entität anerkannt.
Dem Propheten (s.a.s.) wurde durch den Vertag die Kontrolle über die nördlichen Handelswege der Quraisch zuerkannt. Auch hätten die Quraisch den Islamischen Staat in Medina ohne dieses Abkommen nicht als ein politisches Gebilde akzeptiert und somit auch nicht Muhammad (s) als seinen Führer. Darüber hinaus ebnete der den Weg für eine groß angelegte Dawa-Offensive seitens der Muslime. Man nahm mit den Königen und Herrschern Kontakt auf sowie mit den anderen arabischen Stämmen, trug die neue Botschaft an sie heran und schaffte ein positives Klima für den Islam und die Muslime. In den folgenden zwei Jahren traten ungleich mehr Leute und Stämme in den Islam ein als in den sechs Jahren davor seit der Staatsgründung, was die Voraussetzung für die Eroberung Mekkas im Jahre 8 n. H. schuf. Angesichts dieser Tatsachen erwiesen sich die Ereignisse von Hudaibiya zweifelsohne als Erfolg für die Muslime und den Islamischen Staat.


Dieses Abkommen wurde auch von den umliegenden Stämmen als eine Anerkennung des Islamischen Staates seitens der Quraisch betrachtet. Somit nahmen die Muslime ihre Position als politisches Gebilde auf der „internationalen“ Ebene ein.
Verträge und Abkommen jedoch, die zwischen den ungläubigen Mächten und den heutigen Unrechtsherrschern in der islamischen Welt geschlossen werden, sind islamisch gesehen ungültig und in keinster Weise für uns bindend, da sie:


1. nicht von islamisch legitimen Herrschern, sprich von Kalifen geschlossen wurden

2. keine festgesetzte Frist aufweisen

3. Verrat am Islam beinhalten, nämlich die Abtretung islamischen Bodens an die Ungläubigen, wie im Falle Israels, und die Akzeptanz unrechtmäßiger Grenzen zwischen den einzelnen islamischen Ländern

4. die Nutzung von Flug- und Seehäfen auf islamischem Boden gestatten, damit die Armeen des Unglaubens Angriffe gegen Muslime führen können5. unzulässige militärische Bündnisse darstellen