Grundlagen Die Kleiderordnung der muslimischen Frau – Teil 1

Qur’an und Sunna sind die Hauptquellen des islamischen Rechts. Der Qur’an beinhaltet etwa 500 Verse, die das islamische Recht betreffen. Die Sunna ist die Gesamtheit der Aussprüche, Taten und (stillschweigender) Zustimmungen des Propheten Muhammad (s.a.s.).

Qur’an und Sunna sind die Hauptquellen des islamischen Rechts. Der Qur’an beinhaltet etwa 500 Verse, die das islamische Recht betreffen. Die Sunna ist die Gesamtheit der Aussprüche, Taten und (stillschweigender) Zustimmungen des Propheten Muhammad (s.a.s.). Sie ist ebenfalls Teil der Offenbarung und darf keinesfalls als die Meinung des Gesandten (s.a.s.) betrachtet werden. Darüber hinaus existieren noch weitere Quellen, die aus den beiden genannten Quellen hervorgehen, wie z.B. der Ijma (Konsens der Gefährten) und der Qiyas (Analogieschluss). Es gibt noch weitere Rechtsquellen, die jedoch umstritten und im Rahmen dieser Abhandlung nicht von Bedeutung sind.
Das islamische Recht regelt das Leben des Individuums und sein Verhältnis zu anderen Menschen in umfassender Weise. Einen Teilbereich stellt die Kleidungsordnung dar. Diese regelt sowohl die Kleidungsvorschriften für Männer als auch für Frauen. Beispielsweise müssen Männer bestimmte Bereiche ihres Körpers vor anderen Personen verdeckt halten, und ihnen ist es nicht erlaubt, Gold und Seide zu tragen. Gold und Seide stellen für die Frau hingegen kein Verbot dar. Jedoch sind sie genauso verpflichtet, bestimmte Körperbereiche und ihre -kontouren zu verdecken, wenn sie sich außerhalb des Hauses befinden, indem sie ein Kopftuch bzw. Khimar und ein äußeres Gewand tragen, was für Männer wiederum nicht gilt. Der Jilbab ist seit jeher Bestandteil der islamischen Kleidungsordnung.
Die Pflicht des Jilbab geht direkt aus dem Qur’an hervor. In Sura Al-ahzab wird der Gesandte (s.a.s.) darauf hingewiesen:
„O Prophet! Sprich zu deinen Frauen und deinen Töchtern und zu den Frauen der Gläubigen, sie sollen ihre Übergewänder reichlich über sich ziehen. So ist es am ehesten gewährleistet, dass sie (dann) erkannt und nicht belästigt werden. Und Allah ist Allverzeihend, Barmherzig.“ (Sura 33, Aya 59)
Die göttliche Weisheit hinter der Pflicht des Jilbab ist – wie in der Aya erwähnt – die Gewährleistung einer schamhaften Bekleidung. Die Frau soll hierdurch vor Belästigungen skrupelloser Personen geschützt werden.
Die Pflicht des Jilbab geht auch aus der Sunnah des Propheten Muhammad (s.a.s.) hervor, welche die zweite islamische Rechtsquelle darstellt.
Umm Atiyya (r.a.) sagte: „Der Gesandte befahl uns, sie (die Frauen) an (Eid) ul-Fitr und (Eid) ul-Adha herauszubringen und die heranwachsenden Mädchen, die menstruierenden Frauen und die Jungfrauen, doch die menstruierenden Frauen sollten sich vom Gebet fernhalten. Sie sollten die Vorzüglichkeit bezeugen und die Versammlung der Muslime. Ich fragte: ‚O Gesandter Allahs, was ist, wenn eine von uns keinen Jilbab hat?‘ Er sagte: „Dann soll ihre Schwester ihr einen Jilbab leihen.“ (Sahih Bukhari Buch 8/347)
Und genau dieses Verständnis von Jilbab hatten die Frauen während der Offenbarung der o. a. Ayat verinnerlicht und praktiziert, wie es auch die folgenden Überlieferungen implizieren:
Ein Bericht von Umm Salama (einer Frau des Propheten): „Als der Vers ‚Sie sollen ihre Übergewänder reichlich über sich ziehen‚ offenbart wurde, schienen die Frauen der Ansar Krähen auf ihren Köpfen zu tragen, durch das Tragen der Jalabib (Plural von Jilbab).“ (Sunan Abu Dawud 32/409)
Ein Bericht von Aisha (r.a.): „Die Frau von Rifaa al-Qurazi kam zum Propheten während ich saß…und sie zeigte den Saum ihres Jilbabs.“ (Sahih Bukhari Buch 72/684)
Alle klassischen Gelehrten bestätigen die Rechtmäßigkeit des Jilbab. Lediglich in der Frage, ob das Gesicht verdeckt sein muss oder nicht, gibt es verschiedene Meinungen.
Ibn Jarir At-Tabari (gest. 310 nach Hijra): „Allah der Erhabene sagte zu seinem Propheten Muhammad: ‚Sag deinen Frauen und Töchtern und den Frauen der Gläubigen […], dass sie ihre Jilbabs über ihre Körper ziehen sollen.'“
Al-Qurtubi (gest. 671 nach Hijra): „Jalabeeb ist die Pluralform von Jilbab und ist ein Gewand, länger als der Khimar (Kopftuch). Es ist von Ibn Abbas und Ibn Masud überliefert, dass es ein Ridaa (langes Kleidungsstück) ist. Es wird gesagt, dass es sich um einen Schleier handelt, jedoch ist die korrekte Meinung, dass es ein Gewand ist, welches den ganzen Körper bedeckt. In Sahih Muslim wird von Umm Atiyyah berichtet, welche fragte: ‚O Gesandter Gottes! Was ist mit jemandem, der keinen Jilbab hat?“ Er sagte: ‚Sie soll sich dann einen ausleihen.'“
Fakhr ad-Din ar-Razi (gest. 606 nach der Hijra): „In der Zeit der Jahiliyya (vorislamische Zeit) sind die freien und versklavten Frauen unbedeckt in die Öffentlichkeit gegangen, und dadurch wurden sie mit der Absicht, Unzucht zu begehen, verfolgt, weshalb Vorwürfe gegen sie erhoben wurden. Und aus diesem Grund hat Allah den freien Frauen den Jilbab als Pflicht auferlegt.“
Ibn Kathir(gest. 774 nach der Hijra): „Allah, der Allmächtige, befiehlt seinem Gesandten Muhammad, dass er den gläubigen Frauen befehlen soll – besonders seinen Frauen und Töchtern – einen Jilbab zu tragen.“
In Safwat At-tafsir, einem modernen Werk von Ali as-Sabuni, welcher die bekanntesten Qur’an-Exegesen zusammentrug, heißt es, dass die 59. Aya der Sura Al-ahzab dem Propheten mitteilt, dass er den Frauen befehlen soll, ein breites äußeres Kleidungsstück zu tragen. Dies ist ein Konsens hinsichtlich der Meinung traditioneller sunnitischer Gelehrten.
Diese Meinung beschränkt sich jedoch nicht nur auf Sunniten, sondern es ist auch die Meinung der Shiiten:
Al-Janazabi sagte: „Die Frauen bedeckten ihre Gesichter und Brüste nicht mit dem Jilbab, bis Allah, der Allmächtige, es ihnen befahl, damit sie sich von den anderen Frauen unterschieden. Der Jilbab einer Frau ist ein breites Kleidungsstück, welcher über den normalen Kleidern getragen wird.“
Die klassische Position, dass das Tragen des Jilbab eine Pflicht darstellt, wird generell auch von zeitgenössischen Gelehrten vertreten. Wie es auch bei den klassischen Gelehrten der Fall war, ist hier die einzige Streitfrage, ob das Gesicht ebenfalls verdeckt werden muss. Als Beispiel für die zeitgenössische Position sind folgende Wörter des Deobandi-Mufti Ibn Adam al-Kawthari, welcher repräsentativ für die allgemeine Meinung ist: „Die obigen und andere Interpretationen des Jilbab sind völlig klar: Der Jilbab ist das äußere Kleidungsstück, das Frauen tragen müssen, wenn sie sich zwischen fremden Personen aufhält. Dieses Gewand muss weit, locker und bescheiden sein und natürlich den ganzen Körper bedecken.“
Sheikh Muhammad Al-Hanooti: „Die Ayat der Sura A-ahzab hält die Frau dazu an, einen Jilbab zu tragen. Der Jilbab ist das äußere Kleidungsstück, welches über den darunter liegenden Kleidern getragen wird, um garantieren zu können, dass die Frau ihren Körper komplett bedeckt hat und nicht die Form bestimmter Körperteile erkennbar ist. Das ist das Ziel der Sharia.“