Kommentar Stellungnahme zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Hinblick auf das Betätigungsverbot von Hizb-ut-Tahrir in Deutschland

Wir erleben im Rahmen des Arabischen Frühlings einen historischen Wendepunkt, in dem die Diktaturen zusammenbrechen. Jene Diktaturen, welche von den westlichen Kolonialstaaten ins Leben gerufen und mit allen erdenklichen Mitteln jahrzehntelang unterstützt wurden, obwohl dies doch eigentlich den grundsätzlichen Menschenrechten widerspricht, zu denen eben jene westliche Staaten aufrufen.

Wir erleben im Rahmen des Arabischen Frühlings einen historischen Wendepunkt, in dem die Diktaturen zusammenbrechen. Jene Diktaturen, welche von den westlichen Kolonialstaaten ins Leben gerufen und mit allen erdenklichen Mitteln jahrzehntelang unterstützt wurden, obwohl dies doch eigentlich den grundsätzlichen Menschenrechten widerspricht, zu denen eben jene westliche Staaten aufrufen. Wir erleben den Anfang vom Ende einer langen Kolonialzeit, in der unter anderem die gewaltsame Zerschlagung der islamischen Welt nach dem Ersten Weltkrieg von Großbritannien und Frankreich vorgenommen wurde. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde in den meisten dieser Kleinstaaten lediglich eine scheinbare Unabhängigkeit von den westlichen Kolonialherren erlangt. Der Arabische Frühling ebnet jedoch den Weg zur erneuten Einheit dieser Staaten, hin zu einem einzigen Staat in der islamischen Welt, so wie dies vor dem Kolonialismus der Fall war. Zu dieser Einheit verpflichtet nicht nur der Islam – sie ergibt sich quasi natürlich aus historischen, politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und geographischen Gegebenheiten und wird dieser Region ihre Unabhängigkeit zurückgeben und zur Befreiung ihres geraubten Bodens führen, wozu auch Palästina gehört.
Im Rahmen all dieser Entwicklungen weist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Klage Hizb-ut-Tahrirs (HuT) gegen den deutschen Staat und gegen die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und -verfassungsgerichts zurück. HuT erhob diese Klage, weil die Aktivitäten der Partei in Deutschland verboten wurden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat es jedoch nicht einmal für nötig gehalten, den Inhalt und die Argumentation der Klage zu prüfen und rechtfertigt die Zurückweisung damit, dass die Ziele von HuT der Menschenrechtskonvention widersprechen, weil die Partei zur Befreiung Palästinas aufruft und für die Beseitigung der Regime in der islamischen Welt arbeitet, um sie in einem Staat zu vereinen. Deshalb, so argumentiert der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, verliere HuT den Rechtsschutz, der sich aus der Menschenrechtskonvention ergibt.
HuT hat Klagen vor deutschen Gerichten und vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erhoben und war sich dabei im Klaren darüber, dass die von den eigenen Anwälten angeführte juristische Argumentation stark genug ist, um die Aufhebung des Verbots zu erreichen. Jedoch hat die Partei bereits damit gerechnet, dass ihr kein Recht zukommen wird, weil die Entscheidungen der genannten Gerichte politischem Einfluss unterliegen. Diese Tatsache dürfte nicht unbekannt sein. Was jedoch weder HuT noch ihre klagenden Anwälte, die sich zu einem Großteil aus Nichtmuslimen zusammensetzen, erwartet haben, ist diese Art und Weise der Rechtfertigung. Hier wird offensichtlich folgendem Grundsatz gefolgt: „Wer nicht von dem überzeugt ist, wovon ich überzeugt bin, verdient weder ein würdevolles Leben noch Rechtsschutz.“ Es stellt sich an dieser Stelle die wichtige Frage, wer aus diesem Verfahren als tatsächlicher Sieger hervorgegangen ist: etwa die deutsche und europäische Gerichtsbarkeit oder ist es HuT?
Jede Nation, die eine Ideologie und ihre entsprechende Grundüberzeugung nach tiefgründigem Denken verinnerlicht und ernsthaft und bewusst die Lebensordnung umsetzt, wird ganz sicher einen Staat hervorbringen, eine Gesellschaft gründen und Fortschritt erleben. Jene Nationen, die aufgrund ihrer Ideologie Fortschritt erlebt haben und Staaten, welche auf der Grundlage dieser Ideologie gegründet wurden, und auch jene Gesellschaften, die ihre dauerhaften Verbindungen zwischen ihren Bürgern entsprechend dieser Grundlage ausgerichtet haben – sie haben allesamt nur dann Bestand, wenn die Ideologie Bestand hat, und sie verschwinden eben dann, wenn ihre Ideologie dahinschwindet.
Die Ideologie kann sich zeitweise von der Gesellschaft, dem Staat und dem Leben entfernen, bleibt jedoch in den Köpfen und im Bewusstsein ihrer Anhänger aktiv. Wenn aber die Ideologie aus den Köpfen und den Herzen schwindet, so geht auch sie zugrunde, selbst wenn ihre Reste in der Gesellschaft, im Staat und im Leben noch eine Rolle spielen sollten. Sie gleicht in diesem Falle einer abgeschnittenen Pflanze, die zwar noch duftet und ihre Farben scheinen noch zauberhaft, allerdings wird diese Pflanze ganz sicher nach einer Zeit austrocknen und sterben, selbst wenn man sie bewässern würde. Wasser bedeutet zwar Leben, aber nicht dann, wenn die Blume bereits von ihren Wurzeln abgetrennt wurde.
Jede Nation, die eine beliebige Ideologie verinnerlicht und von ihrer Lösungskompetenz überzeugt ist, erlangt dadurch den Schlüssel zum Erfolg. Kehrt sich die Nation jedoch von ihrer eigenen Ideologie ab und beginnt damit, die Ideologie umzuinterpretieren und ihre Lebensanschauungen zu verändern und versucht darüber hinaus ihr fehlerhaftes Verhalten scheinheilig zu entschuldigen, dann hat sich diese Nation von ihrer Ideologie losgesagt und ihr Vertrauen in die Lösungskompetenz der Ideologie verloren. Sie hat den Grundlagen ihrer eigenen Überzeugung, ihrer Lebensordnung und ihren Maßstäben und Werten zuwidergehandelt. Wenn dies geschieht, dann ist es überaus naiv zu glauben, auch in Zukunft als erfolgreiche Nation Bestand zu haben und es ist ferner naiv sich darüber zu wundern, dass andere Nationen eben das ablehnen, wovon man sich selbst abgewendet hat.
Deutlich trifft dies heute auf die westlichen Nationen zu, den Trägern der kapitalistischen Ideologie, welche die säkulare Grundüberzeugung und das demokratische System repräsentieren. Langsam aber sicher brechen sie selbst mit ihrer Ideologie. Von der behaupteten Freiheit ist nur noch der Name übrig, und von der angeblichen Demokratie nur noch die Fassade. Deshalb sagen wir aus voller Überzeugung: Die westliche Zivilisation ist von innen her löchrig und wird in naher Zukunft zusammenbrechen. Das marode Gebäude wird letztlich in Trümmern zerfallen und Geschichte werden.
Diese Zukunftsprognose unsererseits wird durch das Verbot der Aktivitäten HuTs in Deutschland bestätigt und darüberhinaus von der äußerst lächerlichen Entscheidung des sogenannten „Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte“ am 19.06.2012, der die Klage zurückwies und sie als unstatthaft („inadmissible“) einstufte, ohne sich zumindest die Mühe zu machen, die Klagepunkte und die juristische Argumentation der Anklage zu begutachten.
Am 13.01.2003 entschied das deutsche Bundesinnenministerium, die Aktivitäten HuTs auf deutschem Boden zu verbieten. Als Begründung wurde angeführt, dass sich die Aktivität der Partei gegen den Gedanken der Völkerverständigung richte. Ferner legitimiere die Partei den Einsatz von Gewalt, um die eigenen politischen Ziele zu erreichen und rufe zur Zerstörung Israels und zur Tötung der Juden auf. Darüber hinaus sei die Partei für einen „effektiven Jihad“, um die islamischen Staaten und ihre Regierungen zu stürzen. Auch sei laut des Innenministeriums die Partei lediglich eine „Vereinigung“ oder ein „Verein“ und keine politische Partei, weil sie an den Wahlen in Deutschland nicht teilnehme. Die Partei verfolge politische Ziele und nicht religiöse und ist deshalb weder ein religiöser noch ein weltanschaulicher Verein.
Dies sind die Rechtfertigungen des deutschen Staates, auf deren Grundlage das Verbot gegen HuT ergangen ist und welche vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt wurden. Es erfordert keine große Mühe, um festzustellen, dass die vorgebrachten Rechtfertigungen ihren gedanklichen Ursprung in der Politik- und Medienstrategie Adolf Hitlers haben; Man muss dem eigenen Volk Angst einflößen, indem man Gefahren heraufbeschwört und den Eindruck erweckt, als stehe die eigene Sicherheit auf dem Spiel. Nur dann erlangt man die Macht über das Volk und kann den politischen Gegnern fehlende nationale Loyalität vorwerfen.
Zwar hat der deutsche Staat nicht an der „nationalen Loyalität“ der Anhänger HuTs gezweifelt, jedoch an der Art und Form ihrer Organisation, um der Partei und ihren Mitgliedern den Rechtsschutz und die verfassungsrechtliche Sicherheit zu entziehen, welche vom deutschen und europäischen Recht garantiert wird. So entschied der damalige Bundesinnenminister Otto Schily mit aller Härte – ähnlich einer Blonden Bestie, wie sie sich Nietzsche vorgestellt hat – dass es sich weder um eine politische Partei handele, noch um einen religiösen oder weltanschaulichen Verein. Das Bundesverwaltungsgericht folgte ihm in dieser Einschätzung.
Dass der deutsche Staat darauf besteht, HuT die Eigenschaft als politische Partei und als religiösen Verein nicht einzugestehen, obwohl die Partei ihrer politischen Arbeit und religiösen Verkündungstätigkeit bereits seit einem halben Jahrhundert nachgeht, legt den eigentlichen Grund für das Verbot von HuT offen: Der deutsche Staat erkennt die Stärke dieser politischen Partei im Hinblick auf ihre Idee und Vorgehensweise und befürchtet, dass sie sich unter den Muslimen in Deutschland intellektuell und politisch etablieren wird, sollte sie nicht rechtzeitig verboten werden. Dies wurde vom Innenminister in der Presseerklärung anlässlich des Verbots von HuT tatsächlich auch als einer der Verbotsgründe genannt.
HuT ist eine politische Partei, die den Islam…